Bei winterlichem Wetter sind Räum- und Streufahrzeuge auf den Straßen unterwegs. Wem der Winterdienst zu langsam ist, der möchte womöglich überholen.
Rein rechtlich gesehen ist das auch erlaubt, schreibt der ADAC online. Es gelten die normalen Vorschriften beim Überholen: Bei unklarer Verkehrslage, wenn man die Überholstrecke nicht komplett überblicken kann oder die Sicht witterungsbedingt eingeschränkt ist, ist es verboten. Überholen darf man außerdem nur links - rechts vorbei darf man auch dann nicht, wenn der Winterdienst auf der Autobahn zum Beispiel ganz links fährt.
Nur weil es erlaubt ist, ist es laut ADAC aber nicht unbedingt sinnvoll, ein Räum- oder Streufahrzeug zu überholen. Zeit spare man dadurch kaum.
Das Überholmanöver ist zudem mit Gefahren verbunden, auf die der Tüv Nord in einer Mitteilung aufmerksam macht: Schließlich ist der Bereich vor dem Winterdienst noch nicht geräumt oder gestreut, was Unfallrisiken birgt. Aufgewirbelter Schnee könne die Sicht einschränken - ein zusätzlicher Risikofaktor. Auf Brücken oder freien Strecken kann zusätzlich starker Seitenwind zur Gefahr werden.
Wer trotzdem überholen möchte, sollte seitlich und hinten ausreichend Abstand einhalten, rät der ADAC. Denn der Schneepflug am Räumfahrzeug kann breiter sein als das Fahrzeug selbst, zudem verhindert man so, Streugut abzubekommen - was den Lack beschädigen könnte. Auch bei entgegenkommendem Winterdienst sollte genug Abstand gehalten werden.
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