Von den rund 46 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten rund 13 Millionen Beschäftigte in Teilzeit. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Laut Statistischem Bundesamt reduzieren aber die meisten von ihnen (28 Prozent) aus eigenem Wunsch die Arbeitszeit. Doch wie verändert sich eigentlich das Nettogehalt, wenn man sich für einen solchen Schritt entscheidet? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rechnet es an einem Beispiel vor:
Nun der Wechsel zu Teilzeit:
Dasselbe Phänomen ergibt sich bei einer Halbierung der Arbeitszeit: Für eine 20-Stunden-Woche bekäme der Beschäftigte noch 1.750 Euro brutto. Nach Steuern (50,12 Euro) und Sozialversicherungsbeiträgen (347,30 Euro) blieben netto 1.352,58 Euro übrig, was im Vergleich zur Vollzeittätigkeit eine Verringerung um nicht ganz 42 Prozent bedeuten würde.
Doch woher rührt das, dass sich eine Verringerung der Arbeitszeit nicht eins zu eins auf den Nettolohn auswirkt? Das liegt der VLH zufolge an dem progressiven deutschen Steuersystem: Je mehr man verdient, desto höher fällt auch der persönliche Steuersatz aus. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bei sinkendem Einkommen auch weniger Einkommensteuer abgeführt werden muss. Vom Brutto bleibt also mehr Netto übrig.
Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auf dem Schirm haben sollten:
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