Bayerns umstrittene Wolfsverordnung könnte schon bald wieder ein Fall für die Justiz werden. Nachdem die Staatsregierung erst am 18. Juli eine peinliche Pleite vor Gericht erlitten hatte, weil das Regelwerk wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt wurde, will sie nun die unveränderte Verordnung nach einer Verbändeanhörung wieder in Kraft setzen - ungeachtet der von Klägern geäußerten inhaltlichen Kritik.
„Wenn die Verordnung so erlassen wird, haben wir gar keine andere Möglichkeit, als erneut zu klagen“, sagte der Vorsitzende des Bund Naturschutz (BN) in Bayern, Richard Mergner, der Deutschen Presse-Agentur in München. Die neue Verordnung unterscheide sich nicht von der alten – „sie ist tatsächlich identisch. Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar.“ Die Klage werde eingereicht, sobald die neue Verordnung in Kraft trete. Frist zur Stellungnahme für Naturschutzverbände ist am 20. September. Zumindest bis dahin wird also nichts mehr passieren.
Vertreter der Staatsregierung hatten bereits unmittelbar nach dem Urteil erklärt, die Verordnung inhaltlich nicht ändern zu wollen. Dabei lässt die Regierung aus Sicht des BN auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juli außer Acht, welches die Abschussgenehmigung eines Wolfes in Tirol kassiert hatte.
„Auch wenn das Verwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil die alte Verordnung lediglich wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht hat, die inhaltlichen Mängel sind offensichtlich. Die Staatsregierung handelt hier grob fahrlässig und verschwendet Zeit und Steuergelder“, betonte Mergner. Die Staatsregierung laufe sehenden Auges in die nächste Schlappe vor Gericht. „Das ist keine seriöse Politik im Sinne der Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen.“ Die Staatsregierung täte gut daran, deren Sorgen mit Respekt und Ernst zu begegnen, anstatt die Energie in rechtswidrige Verordnungen und Gerichtsprozesse zu stecken.
Aus Sicht des BN strotzte die Wolfsverordnung nur so von rechtswidrigen Regelungen. So sei es beispielsweise nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstelle, sagte BN-Wolfsexperte Uwe Friedel. Auch bei der Definition der nicht durch Zäune oder andere Hilfsmittel schützbaren Gebiete sei die Staatsregierung weit über das Ziel hinausgeschossen. „So wurden beispielsweise viele Flächen in Tallagen für nicht schützbar erklärt. Die Beurteilung der Schützbarkeit von Flächen muss aber objektiven und nachvollziehbaren Kriterien folgen – sie ist kein Wunschkonzert, um die Meinung der Staatsregierung durchzusetzen, dass der Wolf nicht nach Bayern gehört.“
Der umstrittenen bayerischen Regelung zufolge durften theoretisch zwischen Mai 2023 und Mitte Juli 2024 Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden - etwa wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Angewendet wurde die Verordnung in der Zeit aber nie.
Möglich wäre der Abschuss laut Verordnung auch „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“. Dies zielte konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ auch nur ein einziges Nutztier töten. Das sind Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Die bayerische Wolfsverordnung ist nicht nur bei Tier- und Naturschützern umstritten: Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags war bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar sei. Darin wird bezweifelt, dass Wölfe getötet werden können, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden.
In Bayern gibt es aktuell in zehn Regionen standorttreue Wölfe. Seit Mai gab es dem Landesamt für Umwelt zufolge nur drei Risse, die Wölfen zugeordnet wurden: Ende Juni zwei tote Ziegen im Landkreis Rhön-Grabfeld und Mitte Mai im selben Landkreis ein totes Schaf.
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