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Veröffentlicht am 17.10.2022 15:56

Reha-Kosten für chronisch kranke Kinder werden übernommen

Eine Kinderreha soll dafür sorgen, dass chronisch kranker Nachwuchs im Schulalltag und späteren Berufsleben nicht benachteiligt wird. (Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn)
Eine Kinderreha soll dafür sorgen, dass chronisch kranker Nachwuchs im Schulalltag und späteren Berufsleben nicht benachteiligt wird. (Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn)
Eine Kinderreha soll dafür sorgen, dass chronisch kranker Nachwuchs im Schulalltag und späteren Berufsleben nicht benachteiligt wird. (Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn)

Übergewicht, seelische Probleme oder Allergien: Auch Kinder können chronische Krankheiten haben. Das kann schwere Folgen für die Schulzeit und den späteren Beruf haben. Eine medizinische Rehabilitation, kurz Reha, kann dem entgegenwirken. Eltern können diese über die gesetzliche Rentenversicherung für ihre Kinder beantragen, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

Ziel der Reha ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Nachwuchses wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Kinder und Jugendlichen sollen durch ihre Erkrankung im Arbeitsleben nicht benachteiligt sein.

Sämtliche Kosten für die Reha sowie für Reise, Verpflegung und Unterkunft übernimmt die Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eine Reha rechtfertigt und einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Den Antrag stellen Eltern über den eService der Rentenversicherung online. Kinder- und Jugend-Rehas sind grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag möglich. Wer noch in Schul- oder Berufsausbildung steckt oder einen Freiwilligendienst leistet, kann sogar bis zum 27. Geburtstag eine Reha erhalten.

© dpa-infocom, dpa:221017-99-158936/2

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