Rentenansprüche fair verteilen: Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn jemand in einer Partnerschaft wegen der Kinder beruflich kürzergetreten ist. Beim Rentensplitting gibt die Person mit den höheren Ansprüchen auf gesetzliche Rente einen Teil ihrer Anwartschaft an den oder die andere ab. Auf diese Möglichkeit weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Auch eingetragene Lebenspartner können das nutzen.
Die Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe kommen in einen Topf und werden gleichmäßig aufgeteilt. Grundsätzlich also eine faire Lösung. Vorteil: Bei der erhöhten Rentenzahlung bleibt es auch dann, wenn der oder die andere stirbt. Selbst wenn man dann noch einmal neu heiratet, wird die Rente weiter gezahlt. Das ist anders als bei der Hinterbliebenenrente. Diese schließt sich übrigens mit dem Rentensplitting aus.
Eben darin kann ein Nachteil liegen: Es geht nur das eine oder das andere, und hat man sich einmal für das Rentensplitting entschieden, ist das verbindlich. Für das Splitting entscheiden kann man sich allerdings auch noch, wenn man bereits eine Witwen- oder Witwerrente erhält. Nur rückgängig ist es nicht mehr zu machen.
Weil die finanziellen Auswirkungen individuell sehr unterschiedlich sein können, sollte man sich vor so einer Entscheidung gut beraten und berechnen lassen, was im konkreten Fall besser ist. Lohnen kann sich das Rentensplitting etwa dann, wenn man schon eine eigene Rente bezieht und das Einkommen so hoch ist, dass eine Witwen- oder Witwerrente gar nicht ausgezahlt würde.
Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenfrei. Die wichtigsten Informationen finden Interessierte außerdem in den DRV-Broschüren „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ und „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, herunterzuladen auf „Deutsche-Rentenversicherung.de“.
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