Einmal im Jahr flattert sie bei den meisten Versicherten in den Briefkasten: die jährliche Renteninformation. Doch was damit anstellen - sie für allezeit abheften?
„Grundsätzlich ist es nicht notwendig, die über die Jahre erhaltenen Renteninformationen aufzubewahren“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Denn eine generelle Aufbewahrungspflicht gebe es dafür nicht. „Wir empfehlen jedoch, wenigstens die letzte Renteninformation so lange aufzubewahren, bis eine neue Renteninformation zugesandt wurde.“,
Prof. Michael Heuser vom Deutschen Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung empfiehlt, mehr als nur eine vergangene Renteninformation aufzubewahren. Denn wer zwei oder drei frühere Schreiben mit dem aktuellen abgleichen kann, bekomme ein „stabileres Gefühl dafür, was man mit 67 von der gesetzlichen Rente erwarten kann“.
Übrigens: Die Renteninformation ist nicht dasselbe wie die deutlich umfangreichere Rentenauskunft. Ersteres bekommen Versicherte ab dem 27. Lebensjahr, die mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen können, jährlich zugeschickt. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation nach Angaben der DRV alle drei Jahre durch die Rentenauskunft ersetzt.
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