Seit dem späten Donnerstagnachmittag steht das Riesenrad am Hasa-Parkplatz still. Zu den Gründen hat sich jetzt die Stadtverwaltung geäußert.
Ein Nachbar hatte demnach juristische Schritte eingeleitet, weil der Betreiber beim Aufbau die Abstandsflächen nicht eingehalten hat. Das Verwaltungsgericht Ansbach habe in der Folge die Stadt Rothenburg dazu verpflichtet, wegen einer Verletzung des Nachbarrechts einzuschreiten und zu veranlassen, dass der Betrieb des Fahrgeschäftes vorläufig eingestellt wird.
„Dieser Verpflichtung ist die Stadt Rothenburg nachgekommen”, so die Stadt weiter. Es liege jetzt zunächst in der Verantwortung des Betreibers, ob er eine Einigung und einen Ausgleich mit den Nachbarn anstrebt und erzielen kann. Rechtsdirektor Michael Sommerkorn versicherte, dass die Stadt „etwaige Einigungsbemühungen der Beteiligten unterstützen” werde.
Das Verwaltungsgericht habe in dem Beschluss bestätigt, dass für die Aufstellung des Riesenrads keine Baugenehmigung erforderlich war. Entsprechend habe es Sommerkorn zufolge auch keine präventive Prüfung aller Belange gegeben.
Die für „fliegende Bauten”, dazu zählt das Riesenrad, technische Abnahme nach der Bayerischen Bauordnung sei vor Inbetriebnahme „ohne Beanstandung” erfolgt.