Nach vielen Jahren Verfahrensweg steht nunmehr fest: Die Wasserschutzgebietsverordnung für die Brunnen der Fernwasserversorgung Franken bei Haslach und Matzmannsdorf (Landkreis Ansbach) muss neu gefasst werden. Die Eigentumsschutzgemeinschaft sieht darin ein Etappenziel und hofft, dass ihre Kritikpunkte beim zweiten Anlauf berücksichtigt werden.