Ein wenig würdevoller Abschied: Bei einer Beisetzung entglitt der Sarg einem Träger und gab den Blick auf den Toten frei. Die Witwe übernahm wegen des Vorfalls zunächst nur einen Teil der Kosten für die Beerdigung. Laut eines Urteils des Amtsgerichts Ansbach muss sie nun auch den Rest zahlen.