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Veröffentlicht am 04.05.2022 05:04

Schnell handeln: Was hilft bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Die ständige Demütigung durch Mobbing ist für Beschäftigte eine einschneidende Krise - mit Folgen für Beruf und Gesundheit. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Die ständige Demütigung durch Mobbing ist für Beschäftigte eine einschneidende Krise - mit Folgen für Beruf und Gesundheit. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Die ständige Demütigung durch Mobbing ist für Beschäftigte eine einschneidende Krise - mit Folgen für Beruf und Gesundheit. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Anfeinden, schikanieren, diffamieren: Mobbing kann die Gesundheit und den Arbeitsplatz Betroffener gefährden. Treffen kann es theoretisch jeden und jede. Wobei Mobbing sich sehr unterschiedlich äußern kann.

„Da gibt es etwa die rassistische Herabwürdigung eines oder einer Beschäftigten in einer betrieblichen Chat-Gruppe“, sagt Gert Groppel von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Potsdam. Oder Teammitglieder werden vor den anderen herabgesetzt, degradiert und mit Vorwürfen oder Ermahnungen überschüttet.

Ob mit Worten, Taten oder Blicken: „Der oder die Betroffene bewegt sich am Arbeitsplatz quasi in einem feindlichen Umfeld und wird angegriffen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Eine Beleidigung mit Worten sei dabei noch eine offensichtliche Attacke. Aber es gibt auch unterschwelliges Mobbing. Etwa, wenn eine Mitarbeiterin ständig das Fenster aufreißt, obwohl sie weiß, dass ihr Kollege permanent fröstelt.

Mobbing tritt nicht nur zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf. Mobbt der oder die Vorgesetzte, ist vom „Bossing“ die Rede. Ebenso gibt es den umgekehrten Fall. Attackiert das Team die Führungskraft, „liegt ein sogenanntes Staffing vor“, sagt Groppel. Auch die Belästigung durch Kundschaft kann Mobbing sein.

Die persönlichen Folgen für Betroffene sind oft fatal. Laut DGB empfinden die Opfer die Angriffe und Schikanen oftmals als einschneidende Krise. Mit jeder Attacke erleben sie erneut Demütigung. Die Folge können Herzrasen, Schlafstörungen, Nervosität, Konzentrationsschwäche sowie Kopf- und Magenschmerzen sein.

Langfristig treten womöglich Depressionen oder Persönlichkeitsveränderungen auf. Neben den gesundheitlichen Problemen drohen berufliche Nachteile. Etwa, wenn jemand unzureichend arbeitet, weil das Team ihm wichtige Informationen bewusst vorenthält.

Für Betroffene ist es oft nicht einfach, den „Teufelskreis Mobbing“ wieder aus eigene Kraft zu unterbrechen, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Baua) in einer Broschüre zum Thema schreibt. Gerade im Anfangsstadium könne man aber mit Selbsthilfe - wie etwa einem klärenden Gespräch - noch am meisten erreichen.

Gert Groppel rät, generell nicht darauf zu vertrauen, dass das Problem sich eines Tages quasi von alleine erledigt. Besser sei es, so schnell wie möglich zu handeln. Die Vorfälle, in denen man sich gemobbt fühlt, sollte man genau dokumentieren: „Ein Mobbing-Tagebuch kann hier zielführend sein.“

Im nächsten Schritt kann es hilfreich sein, das direkte Gespräch mit dem Täter oder der Täterin zu suchen. Bringt das nichts, rät Groppel, eine Beschwerde an den Betriebsrat sowie an die Personalabteilung oder an die Unternehmensleitung zu richten.

„Der jeweilige Adressat ist gesetzlich verpflichtet, die Beschwerde zu überprüfen und für Abhilfe zu sorgen, wenn er sie für berechtigt hält“, sagt Groppel.

Kolleginnen und Kollegen, die sehen, dass am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollten dem oder der Betroffenen zur Seite stehen. Etwa, indem sie die Lage weiter beobachten und die Person dazu ermutigen, zum Betriebsrat und zur Personalabteilung zu gehen und sich zu beschweren. Gleichzeitig könnten sie signalisieren, als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stehen.

Ignoriert der Arbeitgeber die Beschwerde eines oder einer Beschäftigten offensichtlich, lässt es sich in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen, dass der Arbeitgeber der Mobbing-Beschwerde auf den Grund geht. „Das Mobbing-Opfer sollte sicherstellen, dass der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder ein Anwalt beratend und unterstützend zur Seite steht“, sagt Groppel. Wenn das Mobbing-Opfer unter dem Druck der Belästigung das Arbeitsverhältnis beendet, lassen sich auch Schmerzensgeldansprüche gerichtlich durchsetzen.

Oftmals gibt es jedoch ein Problem: „Nicht selten lassen sich die Vorwürfe, dass jemand gemobbt wurde, nicht hieb- und stichfest beweisen“, sagt Oberthür. Das Mobbing erfolgt mitunter derart subtil, dass die beschuldigte Seite sich herausreden und die Sache zum eigenen Vorteil darstellen kann.

Lässt sich das Problem nicht im betrieblichen Rahmen lösen, empfiehlt Oberthür allen Opfern von Mobbing, der Firma so schnell wie möglich den Rücken zuzukehren, bevor die eigene Gesundheit leidet.

© dpa-infocom, dpa:220503-99-141455/3

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