Der Begriff „Sondervermögen“ ist zum „Unwort des Jahres“ 2025 gekürt worden. Das gab die Jury der sprachkritischen „Unwort“-Aktion am Morgen in Marburg bekannt.
Der Gebrauch des ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache stammenden Begriffs in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm eigentlich gemeint sei - nämlich die Aufnahme von Schulden, erklärte die Jury zur Begründung ihrer Entscheidung.
Der im vergangenen Jahr vermehrt im öffentlich-politischen Sprachgebrauch verwendete Begriff habe „sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme“ geprägt, hieß es weiter.
Im Alltagssprachgebrauch werde unter „Sondervermögen“ eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt sei. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt jedoch meine „Sondervermögen“ einen Nebenhaushalt, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet werde und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden sei.
Der Ausdruck habe sich im öffentlichen Diskurs verselbstständigt, befand die Jury. Viele Bürgerinnen und Bürger seien nicht mit der Spezialbedeutung vertraut und orientierten sich an der Alltagsbedeutung. „Durch diese Diskrepanz tritt eine irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund.“
Auf Platz zwei landete der Ausdruck „Zustrombegrenzungsgesetz“. Der Ausdruck bediene sich einer „Wassermetapher“ und stelle Zuwanderung als „Herbeiströmen in großen Mengen“ dar, hieß es. Dadurch werde Zuwanderung negativ als Bedrohung konnotiert.
Die Jury der institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion „Unwort des Jahres“ besteht aus vier Sprachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, einer Journalistin sowie jährlich wechselnden Mitgliedern.
In diesem Jahr beteiligte sich der Autor, Jurist und Journalist Ronen Steinke. Sein persönliches „Unwort des Jahres“ ist der Begriff „Umsiedlung“, mit dem israelische und amerikanische Politiker im vergangenen Jahr dafür geworben hätten, die Bevölkerung des umkämpften Gazastreifens dauerhaft in ein anderes Land zu schicken. „Was klingt wie eine Wohltat, verschleiert ein Verbrechen“, so die Jury.
Das „Unwort des Jahres“ wird aus Vorschlägen ausgewählt, die interessierte Bürgerinnen und Bürger jeweils bis 31. Dezember eines Jahres einsenden können. Insgesamt gab es dieses Mal 2.631 Einsendungen, sie enthielten 533 verschiedene Ausdrücke, von denen rund 70 den Kriterien der Jury entsprachen.
Infrage kommen Begriffe und Formulierungen, die gegen die Prinzipien der Menschenwürde oder Demokratie verstoßen, die gesellschaftliche Gruppen diskriminieren oder die euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sind.
Wie häufig ein Begriff vorgeschlagen wurde, ist nicht entscheidend für Kür zum „Unwort“ des Jahres. Für 2024 war „biodeutsch“ zum „Unwort des Jahres“ bestimmt worden.
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