Sorge vor Geflügelpest: Landratsamt Ansbach warnt – und ruft Jäger zum Einsatz | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 29.10.2025 12:29

Sorge vor Geflügelpest: Landratsamt Ansbach warnt – und ruft Jäger zum Einsatz

Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf.  (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Aktuell gibt es keinen Vogelgrippe-Fall im Landkreis Ansbach. Aber der Höhepunkt des Vogelzugs steht noch bevor und die Lage kann sich schnell ändern. Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach ruft Geflügelhalter deshalb zu erhöhter Wachsamkeit auf.

Saisonal bedingt häuften sich bundesweit in den vergangenen Tagen die Fälle – auch direkt an der Grenze zum Freistaat. Ein Teil der eingerichteten Überwachungszone betrifft bereits den bayerischen Landkreis Günzburg. Hier gilt mittlerweile eine Stallpflicht für Geflügel.

Landratsamt Ansbach bittet um Wachsamkeit

Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf, damit die Vogelgrippe nicht in die Bestände eingeschleppt wird. Mit dem Vogelzug ins Binnenland ist wie in den Vorjahren mit einem zunehmenden Infektionsgeschehen zu rechnen, hieß es auf FLZ-Nachfrage zur Risikobewertung aus der Veterinärverwaltung.

Die Zugrouten von Schwänen, Wildenten und Wildgänsen als mögliche Virusträger führen auf ihrem Weg nach Süden auch über den Landkreis Ansbach. „Der Eintrag in einen Hausgeflügelbestand ist dann nur noch ein kleiner Schritt, den wir alle gemeinsam verhindern müssen”, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterniäramtes.

Situation vor Ort „noch stabil” – Aufruf an Jäger

Da die Situation im Landkreis Ansbach „noch stabil” sei, so Zechmeister, könnten alle Personen, die mit Wild- oder Hausgeflügel umgehen, die Zeit nutzen, „um optimale Voraussetzungen für die Bekämpfung des Erregers zu schaffen”.

Jäger sollten jagdbare Wildenten oder Wildgänse „scharf bejagen” und die Bestände kontrollieren, so der Appell. Zahmes Wassergeflügel, wie Hausgänse seien artbedingt oft nur sehr schlecht im Stall zu halten, etwa wenn bei Bedarf eine Stallpflicht unumgänglich wäre. Verbrauchern wird geraten, ihre Martins- oder Weihnachtsgans schon jetzt zu bestellen oder beim Landwirt zu erwerben.

Geflügelhalter von Enten, Gänsen und Hühnervögeln sollten nach Auffassung der Veterinärverwaltung die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ihres Bestandes prüfen und „scharf stellen”. Dies gelte auch für Hobby- und Liebhaberhaltungen.

Spaziergänger können tote Vögel melden

Das Veterinäramt bittet alle Personen, die sich regelmäßig in der Natur aufhalten – darunter Jäger, Landwirte, Angler, Spaziergänger und Ornithologen – um erhöhte Aufmerksamkeit und die Meldung von Totfunden: Per Mail veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de oder Telefon 0981/468-8001, am besten mit Geokoordinaten, die mit dem Mobiltelefon leicht aufgenommen werden können.

Der Kadaver werde in der Regel eingesammelt und untersucht, heißt es. Dadurch könne die Situation in der Wildpopulation aktuell abgeschätzt werden. Kadaver anderer Vögel seien in der Regel nicht relevant, insbesondere tote Tauben sowie Sing- und Rabenvögel.

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