Starkregen angesagt: Was Sie jetzt rund ums Haus tun sollten | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 30.05.2024 16:38

Starkregen angesagt: Was Sie jetzt rund ums Haus tun sollten

Die dunklen Wolken verkünden das Drama: Sind starke Regenfälle angekündigt, kann man sein Gebäude auch kurzfristig noch schützen. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Die dunklen Wolken verkünden das Drama: Sind starke Regenfälle angekündigt, kann man sein Gebäude auch kurzfristig noch schützen. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Die dunklen Wolken verkünden das Drama: Sind starke Regenfälle angekündigt, kann man sein Gebäude auch kurzfristig noch schützen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

In einigen Regionen Deutschlands – etwa in Teilen Süddeutschlands - ist in den kommenden Tagen mit starken Regenfällen zu rechnen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gab am Donnerstag amtliche Unwetterwarnungen vor erheblichem Dauerregen heraus. Was Sie jetzt tun können, um Ihre vier Wände zu schützen:

1. Rückstauklappen überprüfen

Kann die Straßenkanalisation den Regen nicht mehr aufnehmen, kann das Wasser durch die Abflüsse bis ins Haus dringen. Rückstauklappen sollen das verhindern, indem sie die Rohre von unten verschließen. Doch dafür müssen Sie eben auch funktionieren. 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät deshalb, die Rückstauklappen im Keller bei einer entsprechenden Wetterwarnung noch mal zu kontrollieren – und zwar bevor das Wasser dort gestiegen ist. Denn bei Hochwasser sollten Sie sich auf keinen Fall in Kellerräumen aufhalten. Das ist lebensgefährlich.

Bevor Sie verreisen, sollten Sie die Rückstauklappen zudem verriegeln. Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW in einer Broschüre rund um den Schutz vor Starkregen. So könne kein Abwasser aus dem Kanal in Ihre Immobilie dringen, falls es während Ihrer Abwesenheit stark regnet.

Gut zu wissen: Entsorgt man Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Toilette, kann das laut den Verbraucherschützern dazu führen, dass sie in der Rückstauklappe hängen bleiben und den Rückstauschutz blockieren. Damit das nicht passiert, sollte man also generell darauf achten, Hygieneartikel und andere feste Stoffe über den Hausmüll zu entsorgen, statt sie im Klo herunterzuspülen.

2. Fenster und Türen überprüfen

Achten Sie darauf, dass wirklich alle Fenster und Türen geschlossen sind – auch die im Dachgeschoss und im Keller. Sinnvoll ist es außerdem, zum Schutz vor Hochwasser Sandsäcke, Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zu besorgen, rät das BBK. Droht Hochwasser können Sie damit Fenster und Türen abdichten.

Auch Schutzelemente wie zum Beispiel ein mobiles Dammbalkensystem, das man bei Hochwasser vor Türen, Fenstern oder Garagentoren aufbauen kann, können generell eine sinnvolle Anschaffung sein. 

3. Wertgegenstände verräumen

Das BBK empfiehlt, Kellerräume, in die Grundwasser eindringen kann oder die volllaufen können, vorab auszuräumen. Am besten bringen Sie wertvolle Möbel oder Geräte wie Laptops und Co. in die oberen, hochwassergeschützten Räume. 

Wichtig außerdem: gefährliche Stoffe und Chemikalien wie Benzin, Öl, Pflanzenschutzmittel oder Farben aus gefährdeten Räumen entfernen. Sie sollten auf keinen Fall ins Wasser gelangen. Und auch der Tank für Heizöl muss gegen Auftrieb gesichert sein. Notfalls sollte er an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert werden.

4. Im Fall der Fälle elektrische Geräte ausschalten

Droht Wasser in Räume zu laufen, sollten Sie die elektrischen Geräte dort abschalten. Gegebenenfalls sollte man auch den Hauptsicherungsschalter umlegen. 

Wichtig: Bevor Sie Aufräumarbeiten in Angriff nehmen und Räume betreten, die mit Wasser vollgelaufen sind, müssen Sie unbedingt die Elektroanlage abschalten. Darauf weist die Initiative Elektro+ hin, ein Zusammenschluss der Elektrobranche.

Befindet sich der Hausanschluss, der Zähler oder der Sicherungskasten in einem überfluteten Bereich, kann die Spannung nur vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen abgeschaltet werden. Das erklärt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).

© dpa-infocom, dpa:240530-99-217833/2


Von dpa
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