Rund 80 Minuten länger dauern Bahnfahrten zwischen Berlin und Hannover ab Freitag (2. Oktober). Die wichtige Ost-West-Strecke ist für rund 14 Monate wegen Sanierungsarbeiten gesperrt, die Umleitung kostet mehr Fahrzeit - etwa für alle, die im ICE von der Hauptstadt nach Nordrhein-Westfalen oder umgekehrt fahren.
Haben Kunden der Deutschen Bahn in so einem Fall Anspruch auf Entschädigungen? Die Antwort: Es kommt darauf an, wann sie das Ticket gekauft haben.
Maßgeblich für die Fahrgastrechte sei immer die Ankunftszeit, die auf dem Ticket stehe, teilt eine Bahnsprecherin mit und konkretisiert noch: „Also die zum Buchungszeitpunkt angegebene.“ Wenn die Ankunft sich im Nachhinein ändere, haben Kunden entsprechende fahrgastrechtliche Ansprüche. Im Einzelnen:
Das heißt: Hat man das Ticket gebucht, als noch die ursprüngliche Ankunftszeit galt und die Streckensperrung nicht in die Auskunftssysteme eingepflegt war, hat man diese Rechte, wenn der Zug beispielsweise die angegebenen 80 Minuten länger braucht.
Hat man das Ticket erst gebucht, als die neuen Abfahrts- und Ankunftszeiten bereits galten und stehen diese auf dem Fahrschein, dann sind sie auch „die Grundlage für eine fahrgastrechtliche Bewertung“, so die Sprecherin.
Reisende können Ansprüche auf „Bahn.de“ und in der DB-Navigator-App geltend machen. Oder sie füllen das Fahrgastrechte-Formular aus, drucken es anschließend aus und schicken es per Post ans Servicecenter der DB in Frankfurt am Main. Alternativ kann man es in einem Reisezentrum der Bahn abgeben. Dort liegen auch Vordrucke dieser Formulare aus.
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