Für die Staatsanwaltschaft sind die Urteile zu mild, für die Jugendlichen viel zu hart. Nach dem ersten Prozess am Amtsgericht geht es in die nächste Instanz.
„Wir streben eine höhere Jugendstrafe an”, erklärte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier am Donnerstag auf FLZ-Anfrage. Dies gelte nicht nur für einige, sondern für alle sieben Angeklagten. Sie mussten sich wegen zwei Raubüberfällen auf dm- und H&M-Filialen und drei Einbrüchen verantworten. Für sie hatte die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen verlangt, die zwischen eineinhalb und zwei Jahre höher lagen als die Richter verhängten. An der eigenen Einschätzung habe sich nichts geändert, so der Pressesprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft zu den Forderungen im Plädoyer: „Wir halten diese weiter für angemessen”.
Nach fünf Verhandlungstagen hatte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht am 18. Juli seine Entscheidung verkündet. Dabei wurden zweimal sechseinhalb Jahre, einmal sechs Jahre, einmal vier Jahre, einmal dreieinhalb Jahre und einmal zweieinhalb Jahre Haft verhängt. Eine weitere Strafe von einem Jahr und zehn Monaten ist zur Bewährung ausgesetzt. Diese greift nur, wenn 120 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet werden und eine in Aussicht stehende Ausbildung tatsächlich absolviert wird. Die Bewährungszeit läuft drei Jahre.
Doch auch diese Bewährungsstrafe ist nun in Gefahr, falls sich die Staatsanwaltschaft in der zweiten Instanz am Landgericht durchsetzen sollte. Bis dahin bleibt der betroffene Jugendliche vorerst auf freiem Fuß. Von den übrigen sind fünf in Untersuchungshaft. Ein sechster darf seine U-Haft in einer Einrichtung der Jugendhilfe verbringen. Die Haftbefehle bestehen fort.
Eine Woche nach der Urteilsverkündung ist die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil am Amtsgericht abgelaufen. Die Verteidiger von sechs Angeklagten haben Berufung eingelegt, so Armin Abendschein, der Pressesprecher des Amtsgerichts, am Montag auf FLZ-Nachfrage. Diese Berufungen seien umfassend, sowohl gegen die Inhalte der Urteile als auch die Strafhöhe. Damit müsste die Beweisaufnahme komplett wiederholt werden, so Abendschein. Der einzige Angeklagte, der mit einer Bewährungsstrafe davonkam, hat das Urteil akzeptiert.
Die Berufung der Staatsanwaltschaft richtet sich nur gegen die Höhe des Strafmaßes. Gegen die vom Gericht festgestellten Taten geht die Staatsanwaltschaft inhaltlich nicht vor. Die Punkte der Anklage hatten die Jugendlichen mit Geständnissen weitgehend eingeräumt.
Ihre Verteidiger wollen nun jedoch mit ihren umfassenden Berufungen das gesamte Verfahren noch einmal aufrollen. Sie hielten weit niedrige Haftstrafen als die Staatsanwaltschaft und die Richter für angemessen. Deren Schuldsprüche bedeuteten bei zwei Angeklagten jeweils sechseinhalb Jahren Haft. Hier verlangten die Verteidiger nur drei beziehungsweise fünf Jahre. Ebenfalls fünf Jahre wollte der Anwalt eines Jugendlichen, der sechs Jahre bekam.
Noch größer sind die Unterschiede bei drei Angeklagten, deren Verteidiger eine Strafe auf Bewährung für angemessen erachteten. Anders sah es das Jugendschöffengericht. Es verhängte fünf, dreieinhalb und zweieinhalb Jahre Haft.
Das Urteil muss nun erst schriftlich verfasst werden. Dann liegt das weitere Vorgehen bei der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach. Die anhaltende Untersuchungshaft wird auf mögliche Haftstrafen angerechnet. Bei den Taten waren die Angeklagten zwischen 14 und 17 Jahre alt. Ihr derzeitiges Alter liegt bei einmal 18, dreimal 17, einmal 16 und zweimal 15 Jahren.
Nachdem beide Seiten in Berufung gehen, ist in der zweiten Instanz alles möglich. Die Hoffnung der Jugendlichen, nicht so lange oder gar nicht ins Gefängnis gehen zu müssen, kann sich auch ins Gegenteil verkehren. Falls ihnen das Risiko zu groß wird, noch höhere Strafen zu bekommen, können sie ihre Berufung jederzeit zurückziehen. Dies würde jedoch nur dann Sinn machen, wenn auch die Staatsanwaltschaft zurückzieht. Es ist nicht unüblich, dass dazu zwischen beiden Seiten in den kommenden Wochen Gespräche geführt werden.