Tödliche Schleusung: 15 Jahre Haft für Fahrer rechtskräftig | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 09.04.2025 13:21

Tödliche Schleusung: 15 Jahre Haft für Fahrer rechtskräftig

Der Wagen wurde völlig zerstört. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Der Wagen wurde völlig zerstört. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Der Wagen wurde völlig zerstört. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der Bundesgerichtshof hat eineinhalb Jahre nach einem tödlichen Schleuserunfall in Oberbayern die Verurteilung des Fahrers zu 15 Jahren Haft bestätigt. Das Karlsruher Gericht verwarf die Revision des Mannes, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte. 

Der mittlerweile 26-Jährige hatte demnach im Oktober 2023 auf der Flucht vor der Polizei auf der Autobahn 94 bei Ampfing die Kontrolle über den Wagen verloren. Der mit 22 Migranten völlig überladene Kleinbus krachte mit hohem Tempo in die Leitplanken, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Sieben Migranten starben, darunter ein sechsjähriges Kind. 15 Menschen wurden verletzt. 

Es war nicht die einzige Schleuserfahrt

Das Landgericht Traunstein hatte den Mann im vergangenen November unter anderem wegen Einschleusens mit Todesfolge, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Richter berücksichtigten dabei auch weitere Schleuserfahrten des im syrischen Damaskus geborenen Angeklagten, der zuletzt in Österreich lebte.

In dem Wagen spielten sich erschütternde Szenen ab, wie im Prozess in Traunstein deutlich wurde. Die Insassen des Wagens hätten angefangen, das islamische Glaubensbekenntnis zu beten - „weil sie sich dem Tode nahe fühlten“, schilderte der Richter bei der Urteilsverkündung im November 2024. 

Verletzte leiden weiter unter Folgen 

Nach damaligen Angaben wird einer der Verletzten voraussichtlich lebenslang ein Pflegefall bleiben. Ein weiterer ist demnach so schwer behindert, dass er wahrscheinlich nie wieder wird arbeiten können.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, Wolfgang Beckstein, begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Es gehe um eine konsequente und harte Linie gegen Schleuser, deren Helfer und Hintermänner. Diese Linie habe dazu beigetragen, dass Schleusungen und illegale Einreisen zurückgingen.

Die Staatsanwaltschaft hatte damals lebenslange Haft wegen siebenfachen Mordes und 15-fachen versuchten Mordes gefordert und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Mord sah das Gericht aber nicht. Es sei durchaus möglich, dass der Angeklagte aus Selbstüberschätzung grob fahrlässig gehandelt habe, hieß es damals in der Urteilsbegründung.

© dpa-infocom, dpa:250409-930-428165/1


Von dpa
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