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Veröffentlicht am 17.03.2025 13:58

Tolle Bilder ohne Ärger: KI-Fotos prüfen und kennzeichnen

Es ist ratsam, KI-Bilder immer als solche zu kennzeichnen. Bei realistisch wirkenden Täuschungen ist der Nachweis sogar zwingend erforderlich. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Es ist ratsam, KI-Bilder immer als solche zu kennzeichnen. Bei realistisch wirkenden Täuschungen ist der Nachweis sogar zwingend erforderlich. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Es ist ratsam, KI-Bilder immer als solche zu kennzeichnen. Bei realistisch wirkenden Täuschungen ist der Nachweis sogar zwingend erforderlich. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Das Urheberrecht gilt nur für persönliche geistige Schöpfungen von Menschen, nicht aber für KI-Produkte: Wer also etwa Bilder künstlich generieren lässt, erhält dafür keinen Schutz. Die Bilder können von Dritten beliebig verändert oder genutzt werden.

Während der rein private Gebrauch KI-generierter Bilder rechtlich unbedenklich ist, muss man bei der öffentlichen Nutzung von KI-Bildern einiges beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die „Stiftung Warentest Finanzen“ (Ausgabe 4/25) zählt die wichtigsten Punkte auf:

KI-Bilder gründlich prüfen und ordentlich kennzeichnen

- Gründlich prüfen: Bevor ein KI-Bild öffentlich genutzt wird, sollte man ausschließen können, dass sich darin nicht doch nachweislich urheberrechtlich geschützte Teile befinden. Ansonsten kann der Urheber dagegen vorgehen.

- Ordentlich kennzeichnen: Die Warentester raten dazu, KI-Bilder immer als solche zu kennzeichnen, insbesondere auch dann, wenn bekannte Personen darauf zu erkennen sind. Bei realistisch wirkenden Täuschungen (Deepfakes) sei der Nachweis über den künstlichen Ursprung der Bilder sogar zwingend erforderlich. Unter Deepfakes versteht man Inhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen merklich ähneln, oder Inhalte, in denen Menschen fälschlicherweise als echt oder wahr erscheinen.

- Weitere Rechte beachten: Unabhängig von der Urheberschaft oder einer Kennzeichnung dürfen KI-Bilder natürlich weder die Persönlichkeitsrechte eines Menschen noch das Recht einer Person am eigenen Bild verletzen.

KI-Nutzung eigener Bilder prüfen und widersprechen

Und noch ein Tipp für alle, die die Urheberschaft ihrer eigenen Bilder schützen möchten: Unter „Haveibeentrained.com“ kann man per Bildbeschreibung oder Internetadresse als Suchbegriff abfragen, ob etwa Bilder von der eigenen Webseite für das Training von KI verwendet werden.

Widersprechen kann man einer Nutzung von eigenen Bildern und Texten für KI-Trainings aber auch. Das funktioniert, indem man im Stammverzeichnis der jeweiligen Webseite eine maschinenlesbare „robots.txt“-Datei anlegt. Den genauen Aufbau und Inhalt der Datei erklären die Experten unter „Test.de/ki-widerspruch“.

© dpa-infocom, dpa:250317-930-406191/1


Von dpa
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