Dieser Hausmeister war ein Glücksgriff für die Schule. Fleißig und freundlich; ein Kumpel für Schülerinnen und Schüler. Dann änderte sich sein Verhalten: Der Kumpel überschritt Grenzen, wurde zudringlich. Es gab Beschwerden. Gestoppt wurde er dennoch erst, als er seine Arbeit vernachlässigte. Wie es dazu kam, offenbarte ein Strafprozess.
Michael T. (Name geändert) versteht nicht, warum er hier sitzt, so sagt er zumindest. Warum er sich also hier vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten muss; als Angeklagter in einem Strafprozess wegen sexueller Belästigung. „Ich habe mir fast jeden Tag Gedanken gemacht, was der Grund sein könnte”, sagt der 64-Jährige zu Prozessbeginn. „Ich habe eigentlich gedacht, ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu den Schülern.”
Dass er ein Mädchen an der Unterhose gezogen haben soll? Nein, keine Erinnerung. „Wenn ich so etwas machen würde, dann doch nicht in der Aula, wo es alle sehen.” Dass er einem anderen Mädchen eine Eistüte in den Ausschnitt gesteckt haben soll? Keine Erinnerung. Dafür daran, dass er Eis ausgegeben hat, weil die Schülerinnen und Schüler brav mitgearbeitet haben, wenn er beim Wahlunterricht den Lehrer vertreten hat. Oder daran, dass er jüngere Schüler in den Heizungskeller mitgenommen hat, um ihnen Lollis zu schenken. Vielleicht, so fragt er sich, haben sich andere benachteiligt gefühlt und deshalb Dinge über ihn erzählt?
Es gab ein Gespräch beim Schulleiter, daran erinnert sich Michael T. auch. Mehrere Mädchen hatten sich über ihn beschwert. Aber, so sagt er, der habe ihm in diesem Gespräch gleich gesagt, er müsse sich keine Sorgen machen, der Schulleiter glaube den Mädchen ohnehin nicht.
Zwei Straftaten wirft Staatsanwalt Julian Schuster dem ehemaligen Hausmeister des Reichsstadt-Gymnasiums Rothenburg vor. Die erste: Ende 2022 stellte er sich demnach zu einer Gruppe 14-jähriger Schülerinnen dazu, die in der Aula am Boden saßen. Dann beugte er sich zu einer nach unten, griff mit zwei Fingern den Bund ihres Tangas, der – das war damals in – oberhalb der Hose heraus spitzte, zog zweimal daran und ließ ihn gegen ihren Körper schnalzen.
Der zweite Vorwurf: Im Sommer 2023 steckte er demnach einer ebenfalls 14-Jährigen, die mit Freundinnen in der Aula saß, eine Eistüte mit der Spitze nach unten in den Ausschnitt ihres Oberteils, sodass das Eis im BH zwischen ihren Brüsten landete.
Der Staatsanwalt wertet beides als Sexuelle Belästigung nach Paragraf 184i des Strafgesetzbuchs. Dieser Paragraf wurde als Reaktion auf die Vorfälle der Kölner Silvesternacht 2015/2016 eingeführt. Damals hatte es in der Kölner Innenstadt massenhaft Übergriffe auf Frauen gegeben. Sie wurden im Gedränge überall am Körper ungefragt angefasst. Es geht also um kurze, spontane Handlungen, bei denen rechtlich sehr genau abgewogen werden muss, ob sie noch nur sozial unangemessen oder schon strafbar sind. Wichtiges Merkmal für die Strafbarkeit ist, dass die Haut oder die Unterwäsche der belästigten Person berührt wurden.
Amtsrichter Thorsten Kamberger hört vier Schülerinnen als Zeuginnen. Sie alle loben den Hausmeister als freundlich, nett, lustig. Einen, der gut gelaunt guten Morgen wünschte, der sich erkundigte, ob alles passt, der Süßigkeiten verteilte und mit dem man prima reden konnte.
Doch alle vier berichten auch davon, dass es immer wieder Situationen gab, die sie als „eklig”, „seltsam” oder „unangenehm” beschreiben. Manche haben sie selbst erlebt, manche wurden ihnen erzählt. Michael T. näherte sich Schülerinnen von hinten, fasste sie an der Taille, kitzelte sie, kniff sie, boxte gegen ihre Schulter, machte Bemerkungen wie „Du hast aber Muckis”, zog an Kleidungsstücken.
Beim Vorfall mit dem Tanga 2022 blieb die Betroffene erst einmal stumm. „Ich war ein Kind”, sagt die heute 17-Jährige als Zeugin, „ich wusste nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll”. Dann erzählte sie Klassenkameradinnen davon. Und weil die auch unangenehme Erlebnisse mit dem Hausmeister schilderten, gingen sie zusammen zum Schulleiter und berichteten ihm davon.
Den Vorfall mit der Eistüte erzählte die Betroffene lange niemandem. Erst etwa ein Jahr später erwähnte sie ihn gegenüber einem Lehrer. „Der hat gesagt, es hat schon öfter Beschwerden gegeben, ich soll zum Rektor gehen”.
Eine Polizistin berichtet von weiteren Gesprächen mit Schülerinnen und Lehrkräften während ihrer Ermittlungen, in denen noch mehr übergriffige Vorfälle beschrieben wurden.
Der Schulleiter bestätigt als Zeuge, dass sich Schülerinnen an ihn gewandt hatten. Er bestätigt auch, dass er am Bericht der Gruppe, die 2022 zu ihm gekommen war, gezweifelt hatte. Er sagt aus, dass es einen Beschwerdebrief eines Vaters gab. Außerdem kamen immer wieder Rückmeldungen von Lehrern, Michael T. „käme den Schülern zu nah.”
Mehrfach redete der Schulleiter nach seinen Angaben mit dem Hausmeister, wies ihn darauf hin, die professionelle Distanz zu waren. Im Sommer 2024 schrieb er ihm dann eine Abmahnung. Er nimmt T. aber auch in Schutz: „Er hatte eine andere Intention. Er wollte Spaß machen.”
Dann aber ließ auch die Arbeitsleistung des einst so geschätzten Hausmeisters nach. Jetzt wandte sich die Schule an das Landratsamt als Michael T.s Arbeitgeber. Im Juli 2024 gab es dort ein Dienstgespräch, wie der Zuständige des Landratsamts im Prozess berichtet. Dabei stellte der Betriebsarzt Anzeichen für eine Alkoholsuchterkrankung bei T. fest. Er durfte die Schule nicht mehr betreten, kam in eine Suchtklinik.
Von den Beschwerden über T.s Verhalten gegenüber Schülerinnen wusste das Landratsamt zum Zeitpunkt des Gesprächs laut dem Verantwortlichen nicht. Doch Michael T. erwähnte sie selbst, weil er offenbar dachte, das sei der Grund für das Gespräch. Das Landratsamt zeigte ihn dann an. „Es ist mir persönlich sehr schwergefallen”, sagt der Behördenvertreter. Wir wollten, dass die richtigen Stellen, die das dürfen, das untersuchen und klären, ob es stimmt oder eben nicht.”
Die Situation mit der Eistüte werten Staatsanwalt und Richter nach den Zeugenaussagen nicht mehr als Straftat. Weder Haut noch Unterwäsche der Schülerin wurden direkt von T. berührt. Der Fall wird eingestellt. Es bleibt die Situation mit dem Tanga. Staatsanwalt Schuster sagt in seinem Plädoyer zum Angeklagten: „Ich glaube, dass Sie sich nicht Böses dabei gedacht haben. Aber Sie haben einfach die Grenzen nicht mehr erkannt.” Ein Hausmeister habe an der Unterwäsche einer Schülerin nichts zu suchen. „Das ist dermaßen unangemessen. Gerade Sie als in der Schule arbeitende Person müssten sich schützend vor die Schüler stellen.” Schuster beantragt, den 64-Jährigen, der keine Vorstrafen hat und mittlerweile in Rente ist, zu 3000 Euro (60 Tagessätze à 50 Euro) Geldstrafe zu verurteilen.
Verteidigerin Michaela Hegendörfer sieht den Vorfall dagegen gar nicht als erwiesen an. Es sei möglich, dass sich die Schülerinnen in den Gesprächen miteinander in die Sache hineingesteigert hätten. „Alle Schutzmechanismen, die es an so einer Schule gibt, sind komplett ausgefallen”, so die Anwältin. „Der Schulleiter hat die Mädchen nicht so ernst genommen, dass er die Sache weiterverfolgt hat.” Sie beantragt Freispruch.
Richter Kamberger verurteilt Michael T. wegen sexueller Belästigung zu 3000 Euro Geldstrafe. Er glaubt den Aussagen der Schülerinnen. „All diese Gefühle, all diese Eindrücke, die sie geschildert haben: Das ist nicht erfunden.” Der Angeklagte habe „immer häufiger Situationen herbeigeführt, die für die jungen Frauen unangenehm waren”. Auch er spricht T. direkt an: „Sie haben sich manchmal im strafrechtliche Graubereich bewegt und einmal die Grenze überschritten.” Das sei „eine Herabwürdigung für die jungen Frauen” gewesen – und das im schützenswerten Raum Schule.
Rechtskräftig ist das Urteil nicht, Michael T. kann Berufung einlegen, dann muss das Landgericht alles noch einmal verhandeln.
Ein Strafprozess deckt auf, dass es in einer Schule über einen langen Zeitraum ein ernsthaftes Problem gab, dessen Lösung nicht konsequent angegangen wurde. Nennen wir den Namen dieser Schule oder anonymisieren wir den Ort des Geschehens so, dass es eine beliebige Schule im Landkreis Ansbach sein könnte?
Lange haben wir das abgewogen. Denn die Verantwortung ist groß. Und so sorgfältig die Worte in diesem Text auch gewählt werden, können sie doch je nach Wahrnehmung des Lesers oder der Leserin unterschiedliche Gefühle und Reaktionen hervorrufen. Aber: Die Schule nicht zu nennen, würde bedeuten, zahlreiche andere unter Verdacht zu stellen.
Außerdem: Es handelt sich nicht um einen einmaligen Vorfall, sondern um ein Geschehen, das sich über mindestens zwei Jahre hinzog. Viele Menschen hatten davon Kenntnis. Und es sagten mehrere Schülerinnen aus, die von Eltern in den Gerichtssaal begleitet wurden und von denen einige bis zur Urteilsverkündung im Zuschauerraum des Amtsgerichts blieben.
Zu betonen ist aber: Es handelt sich hier um die Vergangenheit. Der Hausmeister musste die Schule im Juli 2024 verlassen. Wäre es dann eine Option gewesen, gar nicht zu berichten? Nein. Denn übergriffiges Verhalten wird im Alltag immer noch viel zu oft abgetan; wer es benennt, gilt als überempfindlich oder zickig. Gerade deshalb ist dieser Fall ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, etwas zu sagen – und zuzuhören und zu handeln.