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Veröffentlicht am 13.02.2025 15:40

Urlaub im Internet buchen: Verbraucherschützer geben Tipps

Wer seinen Urlaub selbst online bucht, ist im Falle von Problemen meist auch selber für die Lösung zuständig. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer seinen Urlaub selbst online bucht, ist im Falle von Problemen meist auch selber für die Lösung zuständig. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer seinen Urlaub selbst online bucht, ist im Falle von Problemen meist auch selber für die Lösung zuständig. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer über ein Online-Buchungsportal wie Booking.com oder Opodo einen Flug oder eine Urlaubsunterkunft bucht, muss sich im Klaren sein: Kommt es zu Problemen wie Flugverspätungen oder verschmutzten Zimmern, ist das in aller Regel nicht Sache des Portals. 

Stattdessen muss man sich direkt an den Anbieter wenden, mit dem man den Vertrag geschlossen hat – etwa die Fluggesellschaft. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum hin. 

Generell wichtig bei Internetbuchungen: Hängt sich die Website während des Buchungsvorgangs auf, sollte man nicht direkt erneut Flugtickets und Co. buchen, empfehlen die Verbraucherschützer. 

Ihr Rat: Erst mal kurz abwarten, ob nicht doch eine Buchungsbestätigung ins E-Mail-Postfach kommt. Falls nicht, gehen Betroffene auf Nummer sicher, indem sie Kontakt zu dem Kundendienst der Online-Plattform aufnehmen und sich dort bestätigen lassen, dass die Buchung nicht abgeschlossen wurde. Im Anschluss kann man beruhigt einen neuen Versuch starten.

Individuell oder pauschal - die Unterschiede

Außerdem zu beachten bei der Urlaubsplanung: Bucht man seine Reiseposten einzeln, etwa das Hotelzimmer und den Flug, kann das mehr Flexibilität bringen. Allerdings hat es auch Nachteile: Wird der Flug gestrichen, hat man laut dem EVZ in der Regel kein Recht darauf, das Hotelzimmer deshalb kostenfrei zu stornieren – hier ist man auf Kulanz seitens des Hotels angewiesen.

Anders liegt der Fall, wenn man mindestens zwei Reiseleistungen im Paket innerhalb eines Buchungsvorgangs kauft – bei solchen Pauschalreisen sind Urlauber besser geschützt, erklärt der EVZ-Jurist André Schulze-Wethmar. Bei Problemen ist dann der Reiseveranstalter zuständig und muss sich kümmern, wenn etwas schiefgeht. 

Im Fall großer Flugverspätungen von mehr als vier Stunden können Pauschalurlauber außerdem auch anteilig den Reisepreis mindern. Zusätzlich können sie, wie bei individuell gebuchten Flügen, noch direkt bei der Airline Entschädigungszahlungen im Rahmen der europäischen Fluggastrechte einfordern. Schulze-Wethmar: „Die sind in der Regel viel höher als der Minderungsbetrag und gelten schon ab drei Stunden Verspätung.“

© dpa-infocom, dpa:250213-930-374339/1


Von dpa
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