Wer seinem Noch-Ehepartner Dinge von Wert stiehlt, kann den Anspruch auf Trennungsunterhalt verlieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Darmstadt weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Im konkreten Fall war eine Frau in Abwesenheit ihres Mannes aus der Ehewohnung ausgezogen. Unter anderem nahm sie drei Goldbarren mit, die ihrem Mann gehörten. Wert: rund 150 000 Euro.
Die Frau forderte von ihrem Mann Trennungsunterhalt in Höhe von rund 2500 Euro monatlich. Den muss der Mann aber nicht zahlen, entschied das Gericht.
Macht sich der Unterhaltsberechtigte eines schweren vorsätzlichen Vergehens wie etwa einem Diebstahl schuldig, könne der Trennungsunterhalt abgelehnt oder herabgesetzt werden. Aufgrund des Diebstahls und des erheblichen Wertes der Goldbarren wäre hier ein Trennungsunterhalt grob unbillig. Wären die Goldbarren nicht sichergestellt worden, hätte der Mann einen schweren wirtschaftlichen Schaden erlitten, heißt es im Urteil.
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