Es war wie ein Schlag ins Gesicht für den Unternehmer Jürgen Wolf: Im Prozess um seinen mutmaßlich mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) aus der US-Kaserne in Katterbach vergifteten Brunnen hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg die Rechtslage neu bewertet. Ergebnis: Bekommt Wolf Recht, stehen ihm 28 Euro Schadenersatz zu.
Zum Prozessauftakt vor zwei Jahren hatte das Gericht noch einen Vergleichsvorschlag gemacht, der Wolf einen Schadenersatz von 25.000 Euro gebracht hätte. Die beklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin der US-Kaserne hatte den Vergleich damals abgelehnt.
Worum geht es? Weil im Trinkwasserbrunnen von Wolfs Anwesen Am Fischhaus 1 in Obereichenbach extrem hohe PFC-Werte gemessen wurden, wurde der Brunnen behördlich geschlossen, und Wolf musste eine Wasserleitung für sich und seine Mieter bauen. Seit 2021 klagt Wolf im Wesentlichen die Kosten für den Bau der Wasserleitung ein – zunächst vor dem Landgericht Ansbach, dann beim OLG Nürnberg.
Seit zwei Jahren ist ein Gutachter beauftragt, der untersucht, ob Grundwasserströme Schadstoffe vom mit PFC kontaminierten Feuerwehr-Übungsplatz der Amerikaner ins nahe Obereichenbach transportiert haben. Jürgen Wolf als Kläger musste bisher Vorschüsse in Höhe von 30.000 Euro dafür leisten.
Inzwischen hat der 4. Zivilsenat des OLG Nürnberg einen neuen Vorsitzenden Richter bekommen. Dr. Rainer Beisenwenger hat den Prozessparteien jetzt mitgeteilt, das Gericht habe sich die Rechtslage noch einmal eingehend angeschaut und sei zu einer neuen Bewertung gekommen.
Der Knackpunkt aus Sicht des Gerichts: Jürgen Wolf habe keine behördliche Genehmigung zur Grundwasser-Entnahme gehabt, deshalb könne auch kein Schaden geltend gemacht werden. „Uns liegt nichts vor, dass ein Wassernutzungsrecht vorlag”, so der Richter. Für den eigenen Haushalt habe Wolf zwar Grundwasser nutzen dürfen, für seine Mieter jedoch hätte er ohnehin eine Wasserleitung bauen müssen. Lediglich für den kurzen Zeitraum, in dem Wolf für seinen Haushalt Fernwasser nutzen musste, könne er entschädigt werden – vorausgesetzt, die Kausalität wird belegt. Richter Beisenwenger nannte einen Betrag von 28 Euro.
Jürgen Wolfs Anwältin Dr. Sylvia Meyerhuber wies darauf hin, dass der Ortsteil erst 1983 an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen worden sei. Noch bis 2002 sei das Anwesen als Gaststätte genutzt worden. „Es hat keine andere Wasserversorgung gegeben”, so Meyerhuber. Außerdem machte sie geltend, dass alte Wasserrechte auf dem Anwesen liegen könnten.
So unwahrscheinlich ist das nicht, schließlich handelt es sich bei dem Anwesen um das im 18. Jahrhundert erbaute markgräfliche Fischhaus. Bis 17. Dezember haben Wolf und Meyerhuber jetzt Zeit, in den Archiven nach entsprechenden Wasserrechts-Dokumenten zu suchen. Liege ein Altrecht vor, machte der Richter deutlich, müsse man die Sache neu bewerten.
Der Richter legte beiden Parteien noch einmal einen Vergleich nahe. Den BImA-Vertretern, Anwalt Cedric Meyer und Steffen Utzinger erklärte er: „Man weiß ja nicht, wie das Gutachten ausgeht, aber die Wahrscheinlichkeit ist aus meiner Sicht nicht so gering, dass der Beweis geführt werden kann.” BImA-Vertreter Utzinger erklärte, er wolle keine Interna ausbreiten, aber wegen der Haltung der US-Armee sei ein Vergleich nicht möglich. Die Kläger-Partei fragte der Richter, ob es sich angesichts der Gutachter- und Prozesskosten wirklich lohne, die Klage weiterzuführen. Nach kurzer Beratung mit ihrem Mandanten erklärte Meyerhuber: „Wir werden das Verfahren fortsetzen.”
Später erläuterte sie, warum ihr Mandant trotz der eventuell winzigen Schadenersatz-Summe an der Klage festhält: „Uns ist unverändert wichtig, dass wir ein Urteil bekommen – und das Gutachten.” Mit dem Beweis, dass PFC durch das Grundwasser von Katterbach nach Obereichenbach gelangt seien, könnten auch andere Betroffene klagen – nicht nur auf Schadenersatz, sondern eventuell auch auf Schmerzensgeld. Ein möglicher Präzedenzfall also.
Das ist offenbar auch der Grund, warum es dem Gutachter nicht gerade leicht gemacht wird, an benötigte Unterlagen zu kommen. So hat nach FLZ-Informationen die BImA die Stadt Ansbach am Verwaltungsgericht verklagt, weil sie dem Gutachter Entwässerungspläne der Katterbach-Kaserne aushändigen wollte.
„Man versucht, meinen Mandanten finanziell in die Ecke zu drängen”, sagte Anwältin Meyerhuber, „das ist ein Kampf David gegen Goliath.”
Es gibt nach wie vor die Möglichkeit, Jürgen Wolf zu unterstützen. Alle Informationen zum Verfahren und zum Spendenkonto findet sich auf der Internetseite der Kanzlei Meyerhuber:
www.meyerhuber.de/pfc-verfahren