Der Prozess um den Ursprung der Verseuchung eines Grundstücks mit giftigen Chemikalien im Umfeld der US-Kaserne von Katterbach könnte weitreichende Konsequenzen haben. Zumindest die Bürgerinitiative (BI) „Etz langt’s“ sieht das so und findet: „Jetzt geht der Fall die ganze Stadt an.“
So wie Jürgen Wolf geht es einigen Menschen in Obereichenbach, die noch einen eigenen Brunnen auf ihrem Grundstück haben. Weil in seinem Wasser-Reservoir erhöhte Werte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) gemessen worden waren, wurde dieser Brunnen behördlich geschlossen. Der Unternehmer musste eine Wasserleitung bauen. Außerdem wurden hohe PFC-Werte im Blut seiner Mieter auf dem betreffenden Grundstück festgestellt.
Als Auslöser der giftigen Verunreinigung gilt die US-Armee. Deren Feuerwehr hatte „jahrzehntelang mit PFC-haltigem Löschschaum auf dem Kasernengelände geübt“, wie die Bürgerinitiative in einer Mitteilung schreibt. „Dort sind rund 28.500 Kubikmeter Erdreich mit den Schadstoffen kontaminiert, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, und Grundwasserströme verfrachten die Giftstoffe in die Umgebung.“
Im Prozess um die Vergiftung des Hausbrunnens war das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in der nächsten Instanz zu einem anderen Schluss gekommen als die Juristen des Landgerichts Ansbach, die die Klage noch abgewiesen hatten. Demnach sind aus belastetem Grundwasser unter einem Grundstück durchaus zivilrechtliche Schadenersatzansprüche herzuleiten.
„Die Zulassung der Klage ist ein wichtiger Zwischenerfolg“, findet der Arzt und BI-Vorstandssprecher Wolfgang Schmidt. „Sie eröffnet die Möglichkeit, dass endlich rechtssicher die Herkunft des Gifts geklärt werden kann.“ Allerdings gehen die Meinungen in diesem Punkt noch weit auseinander.
Während die Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin der Kaserne das belastete Grundwasser nicht im Zusammenhang mit der Vergiftung des Brunnens sehen, ist für die Bürgerinitiative der Ausgangspunkt des Übels längst klar.
Sie kann sich dabei auf Untersuchungen des Umweltamtes stützen, das die Fließrichtung des Grundwassers nebst umliegender Kontamination unzweifelhaft bestimmte. „Entweder war es Löschschaum der US-Armee oder jemand hat einige Millionen rostige Pfannen in Katterbach vergraben“, kalauert BI-Jurist André Fitzthum.
Das Leugnen der PFC-Herkunft birgt aus Sicht von „Etz langt’s“ für die Stadt Ansbach ein Risiko. BI-Pressesprecher und OLA-Stadtrat Boris-André Meyer sieht einen rechtssicheren Nachweis der PFC-Herkunft im Interesse der Allgemeinheit: „Jetzt geht der Fall die ganze Stadt an. Wir dürfen unsere Mitbürger, deren Grundstücke verseucht werden, nicht im Stich lassen.“
Konkret kann sich Meyer etwa eine Art Ausfallbürgschaft für die Gutachterkosten vorstellen. Denn sollte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weiter auf dem Standpunkt beharren, die Chemikalien stammten nicht aus der Kaserne, drohten wie im Fall von Jürgen Wolf weiteren Anwohnern und der Stadt selbst hohe Kosten, weil Gutachter zu bezahlen wären. „Wenn die Verantwortung für die Verseuchung jetzt nicht gerichtsfest geklärt wird, kann es für Ansbach in ein paar Jahren richtig teuer werden.“