Mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen mit etwa Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte Auto zu fahren, ist verboten. Das besagt die geltende situative Winterreifenpflicht. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann Bußgelder ab 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Doch es drohen auch Schwierigkeiten mit der Versicherung, so der Bund der Versicherten (BdV).
Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert demnach im Schadenfall Leistungskürzungen in der Kasko- und Regressforderungen des Versicherers in der Haftpflichtversicherung. Kommt es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall mit Sommerreifen, prüfe der Kaskoversicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ist das der Fall, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Tipp: Vor Abschluss einer Kaskoversicherung sollte man darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann werde auch bei einem solchen Fehler nicht gekürzt. Als „Einladung“ solle allerdings niemand diesen Schutz verstehen, so der BdV. Denn wintertaugliche Reifen seien ein wesentlicher Sicherheitsfaktor für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall mit Sommerreifen zwar den gegnerischen Schaden. Doch sie kann den Verursacher bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Denn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung gilt demnach als sogenannte Obliegenheitsverletzung - ein Verstoß gegen die Pflichten des Versicherungsnehmers.
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