Am späten Dienstagabend ist es im Norden Dinkelsbühls (Landkreis Ansbach) zu einem versuchten Tötungsdelikt unter Ex-Partnern gekommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging ein Haftbefehl gegen eine 43 Jahre alte Frau wegen versuchten Totschlags.
Bei der Einsatzzentrale der Polizei ging am Dienstag gegen 22.30 Uhr die Mitteilung über einen Streit in einem Mehrfamilienhaus ein. Eine Streife der Polizeiinspektion Dinkelsbühl machte sich sofort auf den Weg in den Norden der Stadt. Vor Ort öffnete eine 43-Jährige die Wohnungstüre. Die Beamten stellten anschließend fest, dass der Boden und die Küchenzeile „großflächig mit Blut befleckt waren”.
Ein 41-jähriger Mann, der sich nach Angaben der Polizei ebenfalls in der Wohnung aufhielt, wies Verletzungen am Kopf und Oberkörper auf. Die Beamten verständigten daraufhin einen Notarzt und den Rettungsdienst. Nach der Erstversorgung im Krankenhaus konnte der Mann wieder entlassen werden.
Erste Befragungen ergaben, dass der Verletzte und die 43 Jahre alte Frau Ex-Partner sind. Am Dienstagabend waren beide in einen großen Streit geraten. Wie eine Sprecherin der Polizei auf Nachfrage berichtete, war die Wohnung in Dinkelsbühl wohl die gemeinsame Wohnung des ehemaligen Paares gewesen. Zunächst soll der 41-Jährige mit Gegenständen nach seiner Ex-Freundin geworfen haben. Diese soll dann wiederum zu einem Messer gegriffen haben. Sie verletzte laut Polizei den Mann mit Schnitt- und Stichverletzungen.
Bei beiden Personen ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an. Das ist ein gewöhnliches Vorgehen, bei so schweren Angriffen, erklärt die Sprecherin des Polizeipräsidiums. Gegen die 43-Jährige wurde zudem Haftantrag wegen versuchten Totschlags gestellt. Sie soll noch am Mittwochnachmittag einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt werden.
Gegen den 41-Jährigen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein.