Am 12. Januar 2025 ist eine 33-Jährige neben der B14 beim Ansbacher Ortsteil Obereichenbach von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Beim Fahrer, damals 19 Jahre alt, handelt es sich um einen Militärpolizisten der US-Armee in Katterbach. Er muss sich am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung in einem Prozess verantworten.
Verhandelt wird in einem Gerichtssaal, der sich auf dem Grundstück der Kaserne in Ansbach-Katterbach befindet. Der Prozess wird daher für die allgemeine Öffentlichkeit nicht zugänglich sein, sondern nur für Pressevertretende mit Anmeldung.
Die 33-Jährige war an diesem Sonntag im Januar 2025 zu Fuß unterwegs in ihre Ansbacher Kirchengemeinde. Der Fahrer des Unfallautos war nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken kurz nach 7.30 Uhr aus Ansbach kommend in Richtung Katterbach unterwegs. Zwischen Pfaffengreuth und Obereichenbach kam sein Auto aus noch ungeklärten Gründen nach rechts von der Straße ab. Über einen Grünstreifen geriet der Pkw auf den Geh- und Radweg in diesem Bereich. Dort erfasste er nach etwa 100 Metern die Fußgängerin.
Der Unfall vor einem Jahr hat viele Menschen in der Region bewegt. Die Frau hinterließ vier Kinder. Ein Nachbar und Freund initiierte schnell eine private Spendenaktion. Binnen weniger Tage kamen dabei 99.000 Euro zusammen.
Auf Basis der Ermittlungen und des Gutachtens vermutete die Staatsanwaltschaft Ansbach etwa einen Monat nach dem Unfall, dass der Fahrer am Steuer eingeschlafen sein könnte. Der heute 21-Jährige hatte zum Unfallzeitpunkt eine Zehn-Stunden-Nachtschicht hinter sich. Alkohol oder Drogen seien nicht im Spiel gewesen, sagte damals Jonas Heinzlmeier, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach.
Weil die Staatsanwaltschaft von einer Dienstfahrt des Beschuldigten ausgeht, steht der amerikanischen Militärbehörde nach dem Nato-Truppenstatut das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit zu.
Das Gutachten berichtete damals: Nach dem Holpern über den Grünstreifen geriet der Wagen auf den Gehweg, wo der Fahrer „eine Lenkung nach links” vollführte, so der Oberstaatsanwalt. Ohne diese Bewegung wäre das Auto einfach weiter geradeaus übers Grün gefahren. Stattdessen hielt sich der SUV so auf dem Weg. Die Temponadel zeigte da noch 75 bis 90 Kilometer pro Stunde an, sagte Heinzlmeier. Die Fußgängerin sei schon so nah gewesen, „dass Bremsen nicht mehr möglich war”.