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Veröffentlicht am 22.06.2024 06:18

Von Asyl-Drittstaatsverfahren wenig Effekt erwartet

Scholz will weiter mögliche Modelle für Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union prüfen. (Foto: Patrick Pleul/dpa)
Scholz will weiter mögliche Modelle für Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union prüfen. (Foto: Patrick Pleul/dpa)
Scholz will weiter mögliche Modelle für Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union prüfen. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Bundesländern zugesagt, konkrete Modelle für Asylverfahren in Nicht-EU-Staaten zu prüfen - der Gemeindebund verspricht sich davon allein aber keine Entlastung bei der Migration. „Wir warnen davor, den Menschen zu suggerieren, solch eine einzelne Maßnahme könne die Flüchtlingssituation nachhaltig verändern“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. 

„Der Ansatz, mögliche Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten zu prüfen, gehört in die Reihe der möglichen Maßnahmen. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass dies kurz- oder mittelfristig für signifikante Entlastung sorgen wird“, sagte er weiter. „Notwendig sind viel mehr viele einzelne Bausteine. Dazu können wirksame Grenzkontrollen gehören, die rasche Umsetzung des EU-Asylkompromisses und die Reduzierung sogenannter „Pull-Faktoren”, etwa durch den Einsatz der Bezahlkarte.“

Auch Scholz hat Erwartungen gedämpft

Scholz hatte auf der Ministerpräsidentenkonferenz seinen Länderkollegen zugesagt, die Prüfung von möglichen Modellen für Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union fortzusetzen und dazu bis Dezember konkrete Ergebnisse vorzulegen. Gleichzeitig dämpfte auch er die Erwartung, dies könne zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Asylanträge führen. Die FDP und die oppositionelle Union sind dafür, bei den mitregierenden Grünen wird dies aber höchst skeptisch gesehen.

Auch aus der SPD kommt Kritik. Der Vorsitzende der Partei-Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, Aziz Bozkurt, sagte dem „Tagesspiegel“, die Aussagen zu Drittstaaten-Verfahren seien „erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremen“. Es sei längst klar, dass die Drittstaaten-Modelle rechtlich „mehr als schwierig“ seien und „praktisch nahe des Unmöglichen“. Die SPD-Vizevorsitzende Serpil Midyatli sagte, Drittstaaten-Regelungen lösten keine Fluchtursachen. „Sie schaffen neue Probleme: Asylzentren im Ausland sind teuer, ineffizient und in der Umsetzung kompliziert.“

Experte: Abschiebung nach Afghanistan oder Syrien unmöglich

Parallel zur Ministerpräsidentenkonferenz hatten sich die Innenminister der Länder darauf verständigt, sich dafür einzusetzen, dass Straftäter und islamistische „Gefährder“ wieder nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden können. Zumindest mit Bezug auf Mitglieder des Terrornetzwerks Islamischer Staat (IS) ist der Migrations- und Völkerrechtsexperte Daniel Thym aber sicher, dass das vor Gericht keinen Bestand hätte.

„Für das (afghanische) Taliban-Regime und (Syriens Präsidenten) Baschar al-Assad ist etwa der Islamische Staat einer der größten Konkurrenten“, erklärte der Konstanzer Jura-Professor in der „Augsburger Allgemeinen“. „Menschen, die dem IS angehören, würden in den Folterkellern oder am Galgen landen.“ Für sie sieht er daher „ein absolutes Abschiebungsverbot“: „Bei der Frage, ob jemand abgeschoben werden darf, kommt es nicht darauf an, was derjenige in Deutschland gemacht hat, sondern wie er im Herkunftsland behandelt würde.“

© dpa-infocom, dpa:240622-99-489424/2


Von dpa
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