Telekommunikationsanbieter müssen ihre Kundinnen und Kunden einmal jährlich über den für sie optimalen Tarif informieren. Damit will der Gesetzgeber seit Dezember 2021 verhindern, dass Bestandskunden weiter in teuren Tarifen bleiben, obwohl ihr Anbieter eigentlich längst günstigere Konditionen hat.
Allerdings ist diese Info, die viele dieses Jahr erst zum zweiten Mal via E-Mail, SMS oder per Rechnung bekommen dürften, nicht sonderlich aussagekräftig, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Denn dort sei dann beispielsweise nur zu lesen: „Derzeit ist Ihr aktueller Tarif der für Sie beste Tarif.“ Damit ist dann aber nur gemeint, dass der Tarif in Bezug auf die bestellten Leistungen der günstigste für die Kundin oder den Kunden ist.
Dabei berücksichtige der Anbieter aber keine konkreten Verbräuche, also beispielsweise weder real verbrauchtes Datenvolumen noch tatsächlich benötigte Telefonminuten.
Und falls der Anbieter eine Empfehlung für einen anderen Tarif ausspricht, dann würden Angebote oder Aktionen dabei oft nicht berücksichtigt, so die Verbraucherschützer weiter. Ohnehin stammten etwaige Empfehlungen für neue Tarife natürlich immer nur aus dem eigenen Portfolio des Anbieters.
Mobilfunk- und Festnetzkunden sollten also lieber in Eigenregie und bei allen Anbietern nach Tarifen mit besseren Konditionen Ausschau halten, rät die Verbraucherzentrale. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit lassen sich Telekommunikationsverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.
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