Der FC Hansa Rostock will im Streit um sein Nachholspiel in der 3. Liga bei der SpVgg Unterhaching nicht nachgeben. Der Verein teilte mit, dass er gegen die Entscheidung des Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorgehen und vor das Ständige Bundesgericht des Verbandes ziehen werde.
Der DFB hatte am vergangenen Donnerstag das Spiel der Rostocker in Unterhaching für den 29. April (19.00 Uhr) angesetzt. Der Club aus Mecklenburg-Vorpommern war zuvor mit einer Verwaltungsbeschwerde vor dem Bundesgericht des Verbandes gescheitert.
„Aus unserer Sicht wurden in der Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichtes die zentralen Argumente des F.C. Hansa nicht ausreichend berücksichtigt“, hieß es nun in einer Erklärung der Rostocker. Das Bundesgericht habe seine Entscheidung mit dem Verbandsinteresse begründet, dass alle Spiele sportlich auszutragen sind.
„Diese Argumentation verkennt jedoch das klare Verschulden der SpVgg Unterhaching am Spielausfall, das sich insbesondere im Fehlen eines genehmigten Sicherheitskonzepts sowie der wiederholten Nichteinhaltung behördlicher Fristen dokumentiert“, schrieb der Verein weiter. Außerdem führe die Neuansetzung zu einer sportlich höchst belastenden und inakzeptablen Situation.
Aus diesem Grund sei Hansa der Überzeugung, dass das schuldhafte Verhalten der SpVgg Unterhaching wie ein Nichtantritt zu bewerten sei und das Spiel dementsprechend 0:2 gegen Unterhaching zu werten ist. Die Partie des 26. Spieltages war kurzfristig abgesetzt worden, weil die Gemeinde den Sportpark Unterhaching gesperrt hatte. Begründet worden war dies mit einem nicht ausreichenden Sicherheitskonzept für die als Hochrisikospiel eingestufte Partie.
Der FC Hansa hat zudem Ärger wegen des Landespokal-Halbfinals beim FC Schönberg. Das Spiel solle am 1. Mai stattfinden, hatten die Schönberger gemeldet. Dem widersprachen die Rostocker. Laut FC Hansa hat der FC Schönberg dem Landesverband und den Rostockern daraufhin mitgeteilt, dass der Verein „einer Verlegung des Spieltermins bis auf Weiteres nicht zustimmt“.
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