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Veröffentlicht am 30.12.2024 00:07

Wie Silvester gut läuft - und was Sie tun können, wenn nicht

Silvester sicher feiern: Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich die Nacht sicher genießen. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Silvester sicher feiern: Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich die Nacht sicher genießen. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Silvester sicher feiern: Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich die Nacht sicher genießen. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Korken knallen - Böller auch: Die Silvesternacht steht vor der Tür. Mit diesen Tipps sind Sie gut vorbereitet - auch bei kleinen und größeren Notfällen. 

So bekommen Sie auf die Schnelle Sekt kalt

Klar, am besten stellt man den Sekt schon ein paar Stunden vor der Party in den Kühlschrank. Ist die Sektlaune aber besonders ausgelassen oder kommen spontan mehr Gäste vorbei als eingeplant, reicht der Vorrat nicht immer aus. 

Für diesen Fall ist am besten vorbereitet, wer eine Kühlmanschette im Haus hat - die vorher allerdings im Tiefkühler gelegen haben sollte. Stülpt man diese über die Flasche, ist der Sekt nach etwa zehn Minuten gut temperiert. Ideale Trinktemperatur: acht bis neun Grad.

Was auch geht: einen Weinkühler oder einen Eimer mit Wasser und Eis füllen. „Dort hinein kommt die Flasche, sodass sie zu zwei Dritteln bedeckt ist“, sagt Volker Raumland, Inhaber des Sekthauses Raumland aus der Weinbaugemeinde Flörsheim-Dalsheim und Präsident des Verbands traditioneller Sektmacher.

Tipp: Dem Eis-Wasser-Gemisch zwei bis drei Esslöffel Salz hinzufügen, weil das noch einmal mehr herunterkühlt. Zudem kann es helfen, die Flasche immer wieder ein bisschen zu drehen. Je nach Eismenge müssen Sie auch hier etwa zehn Minuten warten.

„Wovon ich auf jeden Fall abrate: eine Flasche in die Tiefkühltruhe zu legen“, sagt Volker Raumland. „So ein Schockfrosten ist für das Bukett des Sekts nicht gerade von Vorteil. Und vergisst man die Flasche, explodiert sie irgendwann.“

Fiffi und Co. beruhigen - das können Sie tun

Tierbesitzer sollten eine möglichst ruhige Atmosphäre in Haus oder Wohnung schaffen. Hintergrundgeräusche wie leise Musik oder ein laufender Fernseher können beruhigend wirken, da sie den Lärm von draußen übertönen. 

Auch wichtig: ein ruhiger Rückzugsort, der möglichst abgeschirmt vom Lärm ist. Das kann ein abgedunkelter Raum, eine selbstgebaute Höhle oder auch die gewohnte Transportbox sein. 

Vor allem in Wohngegenden muss man mit Böllern rechnen. Gassirunden sollten daher möglichst früh am Silvestertag stattfinden. Der Hund sollte dabei keinesfalls von der Leine gelassen werden. Freigängerkatzen sollten ausnahmsweise drinnenbleiben.

So vermeiden Sie Chaos durch verirrtes Feuerwerk

Es ist schnell passiert: Ein Böller fliegt durchs Fenster und schon ist die Partystimmung dahin. Jedes Jahr gibt es Schäden an Wohnungen und Häusern, weil Feuerwerkskörper außer Kontrolle geraten. 

Damit Böller und Co. gar nicht erst ins Haus gelangen, sollten Sie darauf achten, Fenster in der Silvesternacht möglichst geschlossen zu halten, heißt es vom Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Das Gleiche gilt für Dachluken, Balkon- und Terrassentüren. 

Und: brennbare Gegenstände, etwa Möbel, Kissen oder Papier vom Balkon und der Terrasse wegräumen. Auch die Regenrinne und das Dach nicht vergessen: dort rechtzeitig trockenes Laub sowie Zweige entfernen. Ebenso sollte man Feuerholz im Garten, Mülltonnen und andere leicht entzündliche Materialien in der Silvesternacht weit weg vom Haus lagern. 

Sie wollen es knallen lassen? Diese Regeln sollten Sie kennen

Auch wenn man es schon Tage vorher knallen hört: Böller und Raketen dürfen nur an Silvester und Neujahr ohne behördliche Genehmigung gezündet werden, heißt es vom Bundesinnenministerium (BMI). 

Und auch das geht nicht immer und überall: Sensible Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz. Zudem können Städte und Gemeinden weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen bestimmen.

Laut der Verbraucherzentrale NRW haben zum Beispiel Düsseldorf und Köln aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen besondere Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine Pyrotechnik gezündet werden darf. Auch in Hamburg, Berlin und München etwa gibt es solche Bereiche. 

Meist befinden sich diese in der Innenstadt oder rund um belebte Plätze und Veranstaltungsorte. Außerdem gibt es laut BMI Gemeinden, in denen in der Silvesternacht lediglich von 18.00 bis 6.00 Uhr Feuerwerk gezündet werden darf.

Verboten ist das Böllern außerdem grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern

Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen, teilt das BMI mit. Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk hantiert, kann dafür sogar bis zu drei Jahre hinter Gittern kommen. Bei gleichzeitiger absichtlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von besonderem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre anwachsen.

Ups: Diese Versicherungen zahlen im Schadensfall

Selbst wer sich an die Regeln hält, kann Unfälle nicht immer vermeiden. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Police im Schadensfall greift:

  • Privathaftpflichtversicherung: Diese Versicherung zahlt, wenn andere Personen durch die Pyrotechnik zu Schaden kommen.
  • Private Unfallversicherung: Wer selbst dauerhafte Schäden erleidet, benötigt diesen Schutz.
  • Wohngebäudeversicherung: Fängt das eigene Haus - zum Beispiel durch eine fehlgeleitete Rakete - Feuer, kommt in aller Regel diese Police für den Schaden auf.
  • Hausratversicherung: Nimmt die Inneneinrichtung oder nehmen die Gartenmöbel versehentlich Schaden, kann die Hausratversicherung einspringen.
  • Kfz-Versicherung: Wird ein Auto durch Brand oder Explosion eines Knallkörpers beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung des Halters dafür auf. Bei Seng- und Schmorschäden ist der Versicherer laut den Verbraucherschützern fein raus. Wird der Wagen mutwillig ramponiert, braucht es für die Schadenregulierung die Vollkaskoversicherung.

Boom! Etwas ist wortwörtlich ins Auge gegangen - was nun? 

Man wünscht es keinem und doch hört man es immer wieder: Böller und Co. sorgen für Verletzungen. Geht etwa etwas ins Auge, sollte der oder die Betroffene nicht warten, sondern sofort in eine Augenklinik, die gerade Notdienst hat, fahren, rät Augenärztin Prof. Ameli Gabel-Pfisterer vom Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam. 

Es kann sinnvoll sein, schon einmal in der Augenklinik durchzurufen, um den Notfall anzumelden. Die Expertin hat noch einen Tipp: Wer verletzt ist, sollte nun vorsichtshalber nichts mehr essen, nichts trinken und auch keine Bonbons lutschen, „für den Fall einer OP in Vollnarkose“. 

In der Regel sollten Ersthelfer die Finger vom verletzten Auge lassen. Auch Fremdkörper sollte man eher nicht entfernen, sondern damit auf die Profis warten. „Es sei denn, sie sind so groß und oberflächlich greifbar, dass Sie den Lidschluss verhindern“, so Ameli Gabel-Pfisterer. Und: Ist die Verletzung am Auge offen und blutet, sollte sie vorsichtig mit einem sterilen Verband abgedeckt werden.

Und wenn es neben dem Ohr geknallt hat? Dieser sogenannte Impulslärm belastet das Innenohr stark. Die Folge: ein wattiges Gefühl, ein Rauschen oder Piepsen in den Ohren. Vielleicht hört man auch insgesamt schlechter.

Die gute Nachricht: Oft gehen diese Beschwerden von allein wieder weg, wenn sich das Ohr erholen konnte. HNO-Arzt Lars Stöbe vom Helios Universitätsklinikum Wuppertal gibt den Rat: „Erst einmal raus aus dem Lärm. Erst einmal gucken, dass man zur Ruhe kommt, gern auch eine Runde schläft und gegebenenfalls ausnüchtert. Man muss damit nicht sofort zum Notfallzentrum.“

Wichtig: Hört man gar nicht mehr oder läuft Flüssigkeit aus dem Ohr, sollte man Stöbe zufolge am besten am Neujahrstag eine HNO-Ambulanz aufsuchen, um auszuschließen, dass das Trommelfell gerissen ist. 

An die Umwelt denken: So entsorgen Sie abgebranntes Feuerwerk

Nichts ist angebrannt, niemand ist verletzt - haben Sie nicht trotzdem etwas vergessen? Abgebrannte Pyrotechnik sollte man nicht einfach auf der Straße oder im Garten liegenlassen, sondern zügig entsorgen. Darauf weist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hin. 

Denn abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten Chemikalien. Die können durch Regen- und Schmelzwasser in den Boden sowie Gewässer gelangen, und dann die Umwelt verschmutzen.

Beim Entsorgen darauf achten: Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller gehören in den Restmüll. Das gilt auch für Pappröhren, die oft in Mehrschussbatterien stecken. Denn nach dem Abfeuern sind sie mit chemischen Rückständen verschmutzt, schreibt der VKU. Also bitte nicht in die Altpapiertonne werfen. 

Außerdem wichtig: Bevor Feuerwerkskörper in die Tonne kommen, unbedingt darauf achten, dass sie nicht mehr glühen. Böller und Raketen sollten auch nicht mehr heiß oder warm sein. Andernfalls kann sich der Abfall in der Tonne entzünden.

© dpa-infocom, dpa:241229-930-330259/1


Von dpa
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