Die Chemie stimmt einfach nicht: Der eine zieht das Fazit schon nach der ersten Psychotherapiesitzung, die andere gesteht es sich erst viel später ein. Manchmal stellt sich mit der Zeit auch heraus, dass das Therapieverfahren für einen selbst nicht funktioniert. Insgesamt vier Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Was also tun?
Vor einem Wechsel des Therapeuten schrecken viele Patientinnen und Patienten erst einmal zurück. Kein Wunder - womöglich sind Monate verstrichen, ehe man den ersehnten Platz ergattert hat.
„Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl“, rät Andrea Beneke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, in der Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ (Ausgabe 9/2025). Auch wenn Wartezeiten entstehen, kann ein Wechsel sinnvoll sein. „Wenn die Chemie zwischen Ihnen und ihrem Behandler nicht stimmt, kann keine wirksame Therapie stattfinden.“
Wer sich für den Wechsel entschieden hat, sollte Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen, um das Vorgehen zu besprechen. Bei gesetzlich Versicherten gibt es zwei Fälle:
Oft ist es nur die Chemie, die einfach nicht stimmt. Doch was, wenn sich der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin unprofessionell und grenzüberschreitend verhalten hat? So zählt Andrea Beneke in der Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ unter anderem diese Beispiele für Fehlverhalten auf:
Wer solche Verhaltensweisen im Zuge seiner Therapie erlebt, sollte sich beraten lassen. Anlaufstelle sind die Ombuds- bzw. Beschwerdestellen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern, die Unabhängige Patientenberatung und der Ethikverein Psychotherapie.
Erhärtet sich der Verdacht auf therapeutisches Fehlverhalten, kann man dort auch besprechen, ob man ein Beschwerdeverfahren gegen den Therapeuten oder die Therapeutin einleiten möchte.
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