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Veröffentlicht am 10.10.2025 16:58

Kranke Pflanzen? Nicht alles darf auf den Kompost

Pflanzen, die von hartnäckigen Krankheiten oder Schädlingen befallen sind, gehören nicht auf den Kompost. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Pflanzen, die von hartnäckigen Krankheiten oder Schädlingen befallen sind, gehören nicht auf den Kompost. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Pflanzen, die von hartnäckigen Krankheiten oder Schädlingen befallen sind, gehören nicht auf den Kompost. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Herabgefallenes Laub, abgestorbene Pflanzenreste, kranke Pflanzen: Im Herbst kommt im Garten so einiges weg. Doch wohin? Tatsächlich können die meisten Pflanzenabfälle auf den Kompost, so der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Allerdings eignet sich nicht alles für den Kompost. So auch Pflanzen oder Pflanzenteile, die hartnäckige Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge mit sich tragen. Der Grund: Die Erreger bilden oft widerstandsfähige Dauersporen. Dadurch können sie lange im Boden und Kompost überdauern. 

Das Problem: Wird der Kompost ausgebracht, können die Erreger erneut verbreitet werden. Das gilt insbesondere für Pflanzen, die im Wurzel- oder Stängelbereich von Fäulniserregern oder von Welkeerkrankungen befallen sind. Beispiele für solche Erkrankungen sind:

  • Asternwelke
  • Buchsbaum-Triebsterben (Cylindrocladium)
  • Fäule an Gemüse (Fusarium oder Sklerotinia)
  • Kohlhernie
  • Wurzelfäulen an Erdbeerpflanzen

Übrigens verhält es sich ähnlich mit Schädlingen, die im Boden leben oder darin überdauern - etwa Gemüsefliegen oder Nematoden. Auch Pflanzen, die von Viren befallen sind, sowie samentragende Unkräuter und Wurzelunkräuter wie Quecke oder Giersch kommen nicht auf den Kompost.

Wann können Pflanzen trotz Krankheits- oder Schädlingsbefall auf den Kompost? Wenn Blätter und Früchte befallen sind - etwa durch Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheiten oder Blattläuse. Dabei sollten die kranken Pflanzenteile jedoch sofort mit Erde oder Grasschnitt abgedeckt werden. So können sich Erreger nicht verbreiten.

© dpa-infocom, dpa:251010-930-147940/1


Von dpa
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