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Veröffentlicht am 22.03.2024 19:30

Wilde Verfolgungsjagd endet vor Gericht: Angeklagter schweigt

Wegen einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd mit der Polizei steht ein 36-Jähriger vor Gericht. Weil der Angeklagte zu den Vorwürfen schweigt und sein Verteidiger versucht, die Identifizierung des Fahrers in Zweifel zu ziehen, ist eine weitere Verhandlungsrunde notwendig.

Mit bis zu 200 Stundenkilometern soll der Fahrer im Morgengrauen des 21. Juni 2023 vor den Polizeibeamten, die ihn im Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn verfolgten, auf der Bundesstraße B470 geflüchtet sein. Die wilde Hatz begann gegen 5 Uhr an der Aral-Tankstelle bei Endsee, wo den Polizisten der schwarze Mercedes CLK 500 des Angeklagten auffiel. Doch aus der Routine-Kontrolle wurde nichts. Der Mann am Steuer des kräftig motorisierten Coupés gab Gas und raste Richtung Bad Windsheim davon, so die Anklageschrift, die Staatsanwalt Philipp Jung verlas.

Auf freier Strecke drehte der Fahrer so richtig auf

Weder an der Autobahn-Anschlussstelle der A7 noch vor der engen, unübersichtlichen Bahnüberführung bei Steinach reduzierte der Verfolgte das Tempo, berichtete der Fahrer des Polizeiautos als Zeuge. Auch durch Steinach sei er mit viel zu hoher Geschwindigkeit gerast, bevor er auf freier Strecke richtig aufdrehte.

Der Streife, obwohl selbst mit einem BMW X3 nicht schwach motorisiert, gelang es auch mit 160 Stundenkilometern auf dem Tacho nicht, den Mercedes einzuholen. Als der Flüchtende nach etwa fünf Kilometern bei Burgbernheim in die Rothenburger Straße abbog, kapitulierten die Beamten und brachen die Verfolgung ab, um sich und andere nicht zu gefährden. Anhand des Kennzeichens des Wagens und mit Hilfe von Aufnahmen der Videoüberwachung an der Tankstelle wurde der Fahrer identifiziert.

Nach Aktenlage, so Amtsrichterin Carolin Schneider, sei seine Identität bis zur Verhandlung unstrittig gewesen. Nun aber, vor Gericht, machte der Angeklagte von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zu äußern, wie sein Verteidiger Ralf Präg (Rothenburg) verkündete: „Wir bestreiten den Vorwurf pauschal.“

Die Fahndung blieb nach dem „Rennen” erfolglos

Der 36-Jährige gelernte Kfz-Mechatroniker hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, den er wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen bekommen hatte. Der entsprechende Paragraf 315d im Strafgesetzbuch ist relativ jung. Er wurde erst 2017 eingeführt und sieht unter anderem vor, dass Fahrern bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen, die sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Das schließt Verfolgungsjagden mit der Polizei ein.

Eine Fahndung im Anschluss an das abgebrochene „Rennen“ war erfolglos geblieben, der Mercedes blieb unentdeckt. So zielten denn auch die Fragen des Verteidigers an den Polizeibeamten im Zeugenstand darauf ab, ob er eine Verwechslung des Fahrers mit Sicherheit ausschließen könne.

„Pauschal würde ich sagen, er war’s“, erklärte der Polizeihauptmeister, auch wenn er vor der Verfolgung nur kurz Blickkontakt gehabt habe. Strittig waren in der Verhandlung die Lichtverhältnisse an jenem Junimorgen. „Eher hell als dunkel“ sei es in der Dämmerung gewesen, sagte der Zeuge, was den Angeklagten zu einem Zwischenruf animierte. Sein Anwalt fiel ihm ins Wort und erinnerte ihn daran, dass er zu den Vorwürfen schweigen wolle. „Auf jeden Fall war es nicht stockdunkel“, hielt die Richterin fest. Auf Fotos meinte sie, den 36-Jährigen zu erkennen.

Mit seinem Ansinnen, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken, setzte sich der Verteidiger in einem 20-minütigen Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen nicht durch: „Eine Verständigung hat nicht stattgefunden“, erklärte Carolin Schneider. Nun soll auch die Beifahrerin im Polizeiauto, die am Verhandlungstag wegen einer Urlaubsreise verhindert war, als Zeugin angehört werden. Der Prozess soll dazu am kommenden Dienstag, 26. März, ab 14 Uhr am Ansbacher Amtsgericht fortgesetzt werden.

Mit bis zu 200 km/h soll ein 36-Jähriger vor der Polizei bei Burgbernheim geflohen sein. Vor Gericht weist der Angeklagte die Vorwürfe zurück. (Symbolbild: Robert Michael/dpa)
Mit bis zu 200 km/h soll ein 36-Jähriger vor der Polizei bei Burgbernheim geflohen sein. Vor Gericht weist der Angeklagte die Vorwürfe zurück. (Symbolbild: Robert Michael/dpa)
Mit bis zu 200 km/h soll ein 36-Jähriger vor der Polizei bei Burgbernheim geflohen sein. Vor Gericht weist der Angeklagte die Vorwürfe zurück. (Symbolbild: Robert Michael/dpa)

Wolfgang Grebenhof
Wolfgang Grebenhof
Redakteur in der Lokalredaktion Ansbach seit 1992. Schwerpunktmäßig zuständig für den Raum Leutershausen. Heimatverbunden und weltoffen, regional verwurzelt und global neugierig.
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