Eine interne Prüfung im Landratsamt, viele Beschuldigungen und offene Fragen: Das alles hinterlässt ein Prozess, der formal eigentlich abgeschlossen ist – zumindest vor dem Arbeitsgericht. Im Fokus steht das Verhalten des Geschäftsführers der Kreisdeponie und ein Anhänger, der für hundert statt für möglicherweise mehrere tausend Euro verkauft wurde.
Im Arbeitsgerichtsverfahren ging es um die Kündigungsschutzklage eines ehemaligen Mitarbeiters der Müllumladestation und Deponie, die der Zweckverband zur Abfallbeseitigung in Stadt und Landkreis Ansbach (ABV) in Aurach betreibt. Er und das Landratsamt einigten sich auf einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet zum regulären Ablauf der Kündigungsfrist. Der Ex-Mitarbeiter erhält 40.000 Euro Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis. Außerdem verpflichtet sich der Landkreis, die Vorwürfe gegen ihn nicht weiter aufrecht zu erhalten.
Dem Ex-Mitarbeiter war im September 2021 eine Abmahnung erteilt worden, da er bei einer Veranstaltung auf der Deponie seinen Vorgesetzten, den Geschäftsführer des ABV, als „Betrüger und Dieb“ bezeichnet haben soll. Auslöser hierfür war der eingangs erwähnte Hänger.
Im Oktober 2021 kündigte ihm das Landratsamt dann mit der Begründung, er habe Chatnachrichten zwischen ihm und dem Geschäftsführer an andere Angestellte weitergegeben. Der Ex-Mitarbeiter begründete die Weitergabe damit, dass er auf mögliche Straftaten seines Vorgesetzten rund um den Traktor-Anhänger aufmerksam machen wollte.
Neben der Kündigung zeigte der Geschäftsführer den Mitarbeiter außerdem an. Doch die Verfahren wurden allesamt eingestellt. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber der FLZ. Und gegen den Geschäftsführer gab und gibt es laut Staatsanwaltschaft gar kein Strafverfahren.
Der ehemalige Mitarbeiter war seit 2001 für einen Subunternehmer auf der Deponie tätig gewesen, für den auch der Geschäftsführer arbeitete. Beide waren später vom ABV angestellt worden. Aus dem Umfeld der Deponie heißt es, sie seien erst gut miteinander ausgekommen.
Neben vielen anderen Vorwürfen, die die beiden gegeneinander erheben, geht es vor allem um den Anhänger. Der ehemalige Mitarbeiter behauptet, dass es der Geschäftsführer schon länger auf das Gerät abgesehen gehabt habe. Als dann ein Geschäft über den Verkauf alter Geräte der Deponie geschlossen wurde, soll der Geschäftsführer veranlasst haben, dass der Hänger pro forma in den Kaufvertrag aufgenommen wird.
Da der Ex-Mitarbeiter für den Fuhrpark zuständig war, habe er das abwickeln sollen und auch abgewickelt. Ende Mai 2021 sei dann frühmorgens – noch vor Öffnung der Deponie – ein Bekannter des Geschäftsführers gekommen und habe den Kipper abgeholt. Bilder und weitere Unterlagen legen nahe, dass dies am 29. Mai passierte.
Der FLZ liegt der Kaufvertrag vom 1. Juni 2021 vor. Demnach wurden ein Schneeschild, ein Kehrbesen und ein Anhänger für 2500 Euro verkauft. Chatnachrichten zufolge wurde der Kaufvertrag am 10. Juni an den ABV gegeben, zusammen mit einem dem Kaufvertrag zugrundeliegenden Angebot. Dieses Angebot wurde auch erst im Juni erstellt, ist aber auf 13. Mai 2021 datiert.
Bemerkenswert: Es existiert zwar eine Einzelaufstellung der angesetzten Preise für die drei Geräte. Sie aber stammt vom 27. September 2021, wurde also fast vier Monate nach dem tatsächlichen Kauf erstellt. Laut dieser Liste wurden für den Hänger lediglich 100 Euro angerechnet.
Laut FLZ-Informationen hat der damalige Buchhalter die Aufstellung nachträglich eingeholt. Zuvor hatte der Rechnungsprüfer, der auch Korruptionsbeauftragter des Landkreises ist, bei einer ersten internen Prüfung des Vorfalls auf das Fehlen der Liste aufmerksam gemacht. Dem Arbeitsgericht legte der Ex-Mitarbeiter das Angebot eines vergleichbaren, vier Jahre älteren Anhängers aus dem Internet vor. Dieser wurde dort für 6500 Euro angeboten.
Der Maschinenhändler erklärte gegenüber der FLZ, dass er den Geschäftsführer zur Herausgabe des Anhängers habe auffordern müssen. E-Mails aus dem Oktober 2021, die der FLZ vorliegen, bestätigen den Vorgang. Über vier Monate später, als die internen Nachforschungen längst im Gange waren, kam der Hänger also zum Käufer. Wo er in der Zwischenzeit war, ist offen. Inzwischen sei er weiterverkauft worden, erklärte der Händler. Den erzielten Preis wollte er jedoch nicht nennen.
Der Geschäftsführer hat auf eine Anfrage der Redaktion, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, nicht reagiert und war telefonisch trotz mehrerer Versuche nicht erreichbar. Die FLZ hat auch das Landratsamt mit den Vorwürfen konfrontiert, denn Landrat Dr. Jürgen Ludwig ist Vorsitzender des ABV: „Dem Landratsamt Ansbach liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor, wonach eine Veräußerung von Vermögen des Abfallbeseitigungsverbandes unter Wert erfolgt sei beziehungsweise nachweisbar ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters vorliegt“, lautet die Antwort der Pressestelle.
Allerdings werde der Sachverhalt aktuell intern vom unabhängigen Kreisrechnungsprüfungsamt untersucht. Dabei werde auch den Aussagen der Richterin im Arbeitsgerichtsverfahren zum Wert des Anhängers nachgegangen. Sie hatte es für denkbar gehalten, dass an den Vorwürfen des gekündigten Mitarbeiters etwas dran sein könnte, aber betont, dass eine mögliche Aufklärung Sache der Staatsanwaltschaft sei.
Weitere Fragen zum Verhalten des Geschäftsführers oder zur Existenz der Videoaufzeichnungen von der Deponie aus dem Mai 2021 möchte das Landratsamt nicht beantworten, da es sich um Themen handle, die „in den privaten Lebensbereich“ des Geschäftsführers hineinragen oder „laufende Prüfungen“ betreffen.