Die Angst des Angeklagten vor „der Klapse” war nicht unberechtigt. Weil der 38-Jährige einen Gastronomen mit dem Messer angegriffen hat, wurde er vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er in eine Entziehungsanstalt.
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