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Veröffentlicht am 27.03.2025 04:32

Ab April dürfen E-Autos in Bayern kostenlos parken

Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern auf öffentlichen Stellflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern auf öffentlichen Stellflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern auf öffentlichen Stellflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei geparkt werden. Im Dezember 2024 hatte der Ministerrat der Staatsregierung die Regelung beschlossen. Sie ist zunächst bis Ende 2026 befristet und gilt ausschließlich für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. 

Auf diese Weise solle der Kauf eines E-Autos vor allem in Ballungsräumen attraktiver gemacht werden, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach dem Beschluss. „Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm.“

Parkscheibe reicht aus

Für die Gebührenbefreiung soll eine auf den Beginn der Parkzeit eingestellte Parkscheibe ausreichen. Weiterhin normal zahlen müssen E-Auto-Fahrer, wenn sie ihr Fahrzeug auf Privatparkplätzen abstellen. Dazu gehören unter anderem Parkplätze mit einer Schranke oder Parkhäuser, in denen man bei der Einfahrt ein Ticket lösen muss. Außerdem müssen Fahrer eines Elektroautos gegebenenfalls die Höchstparkdauer beachten.

Bisher gibt es Parkvorteile für Elektrofahrzeuge in Bayern durch speziell markierte und gekennzeichnete Parkplätze für eine zeitlich begrenzte Dauer. Die neue Regelung weitet diese Bevorzugung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nun bayernweit auf alle Parkplätze aus. Gerade in Großstädten wie München oder Nürnberg sind öffentliche Stellplätze für Autos knapp und meist teuer. 

Ein finanzieller Ausgleich für die Städte und Gemeinden, die an den Parkgebühren verdienen, ist nicht vorgesehen. Der bayerische Städtetag sieht die Vorgehensweise der Staatsregierung kritisch, weil sie den Kommunen Gestaltungsspielraum nehme.

© dpa-infocom, dpa:250327-930-415608/1


Von dpa
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