Abgesagte Swift-Konzerte: Was ist mit meinem Hotelzimmer? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 08.08.2024 11:25

Abgesagte Swift-Konzerte: Was ist mit meinem Hotelzimmer?

Konzertabsage in Wien: Taylor Swift Fans bleiben trotz Erstattung der Tickets oft auf den Kosten für Hotel und Flug sitzen – nur Pauschalreisende haben Aussicht auf volle Rückerstattung. (Foto: Jordan Strauss/AP/dpa-tmn)
Konzertabsage in Wien: Taylor Swift Fans bleiben trotz Erstattung der Tickets oft auf den Kosten für Hotel und Flug sitzen – nur Pauschalreisende haben Aussicht auf volle Rückerstattung. (Foto: Jordan Strauss/AP/dpa-tmn)
Konzertabsage in Wien: Taylor Swift Fans bleiben trotz Erstattung der Tickets oft auf den Kosten für Hotel und Flug sitzen – nur Pauschalreisende haben Aussicht auf volle Rückerstattung. (Foto: Jordan Strauss/AP/dpa-tmn)

Die Absage der Taylor-Swift-Konzerte in Wien ist für die betroffenen Fans des Popstars ohnehin schon eine riesige Enttäuschung. Viele wollten extra für einen der drei Auftritte in die österreichische Hauptstadt reisen, oder sind schon vor Ort – und sitzen nun auf den Kosten für Hotels und Flüge.

Denn das Problem ist: Während man in so einem Fall Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises für das Konzert hat, sieht es bei der Erstattung von Hotel- und Flugkosten anders aus. Denn Hotelier oder Airline können ihre angebotene Dienstleistung ja erbringen – das ist unabhängig vom Konzert zu betrachten.

Wer in so einem Fall nach einer Konzertabsage also sein Zimmer oder seinen Flug stornieren will, muss mit Blick auf mögliche Rückerstattungen in die Stornobedingungen des Anbieters schauen. „Ich schätze, dass viele nicht stornierbare Tarife gewählt haben und jetzt auf den Kosten sitzenbleiben“, sagt die Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum. Das sei natürlich bitter.

Bei Pauschalreise bessere Aussicht auf Erstattung

Anders sieht es nur aus, wenn man über einen Veranstalter ein Reisepaket rund um das Konzert gebucht hat – also eine Pauschalreise. Hier rät Karolina Wojtal Betroffenen, den Veranstalter schriftlich zur Erstattung des gesamten Reisepreises aufzufordern, da ein wesentlicher Teil der Reise (das Konzert) nicht stattfinden könne.

Gegebenenfalls storniert der Veranstalter in so einem Fall auch von sich aus die Reise. Dann hat man in jedem Fall Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises.

Für die meisten Swifties, die nach Wien wollten oder schon in der österreichischen Hauptstadt sind, dürfte das nach Einschätzung der Expertin aber wohl nicht zutreffen: Sie geht davon aus, dass allenfalls ein Bruchteil von ihnen eine Konzert-Pauschalreise gebucht hat – die meisten haben sich vermutlich individuell um Flüge und Unterkunft gekümmert. Ihnen bleibt nur: Stornieren und womöglich auf den Kosten sitzenbleiben oder dennoch hinfahren bzw. bleiben und sich Wien anschauen. Leider ohne Konzert.

© dpa-infocom, dpa:240808-930-197670/1


Von dpa
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