„Absoluter Vernichtungswille“ beim Mord an Ex-Partnerin | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 08.11.2024 14:19

„Absoluter Vernichtungswille“ beim Mord an Ex-Partnerin

Ein junger Mann ist in Bayreuth zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild) (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Ein junger Mann ist in Bayreuth zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild) (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Ein junger Mann ist in Bayreuth zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild) (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin hat das Landgericht Bayreuth einen jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige Ende Mai seine frühere Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach (Landkreis Bayreuth) aufsuchte und dort ermordete. 

Täter und Opfer waren in der gemeinsamen Schulzeit an einem Bayreuther Gymnasium ein Paar geworden. Im Herbst 2023 trennte sich die junge Frau. Der Angeklagte habe sie zuvor immer wieder beleidigt und beschimpft, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling in der Urteilsbegründung.

Richterin: Tat war minuziös geplant

Doch auch nach dem Ende der Beziehung habe der Angeklagte Besitz- und Kontrollansprüche gestellt. Als seine Ex-Freundin sich dem entzogen habe, habe er beschlossen, sie zu töten. Er habe weder die Trennung noch ihr selbstbestimmtes Leben akzeptiert. Er habe die Tat minuziös geplant und vorbereitet, es existiere ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. „Der Angeklagte handelte mit absolutem Vernichtungswillen“, sagte Deyerling. „Er tötete aus fortbestehender Wut.“ Das damals 18 Jahre alte Opfer starb an vielen Stich- und Schnittverletzungen.

Die Richterin bezeichnete den Angeklagten als „Beziehungsnarzissten“, der nicht zum Perspektivwechsel und zu Empathie fähig sei. Eine Persönlichkeitsstörung bestehe jedoch nicht. Er sei strafrechtlich voll verantwortlich. Auch gebe es keinen Grund, das Jugendstrafrecht anzuwenden, sagte sie in Richtung des Angeklagten, der in wenigen Tagen 20 Jahre alt wird. Eine Reifeverzögerung liege nicht vor. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte für neun Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags plädiert. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:241108-930-283243/1


Von dpa
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