Abgelaufene Flüssigdünger und Pflanzenschutzmittel müssen bei einer Sammelstelle für Sondermüll abgegeben werden. Sie dürfen nicht in Abflüsse oder Toiletten gekippt werden und so im Abwasser landen. Darauf weist die Initiative „Mülltrennung wirkt“ hin.
Auch dürfen diese Mittel nicht einfach so etwa im Garten weggeschüttet werden. Denn Pflanzen können die Überdosis nicht aufnehmen und die Nährstoffe gelangen so ins Grundwasser. Das kann zu Problemen für Mensch und Umwelt führen - etwa durch die Entstehung von Algenblüte oder die Überdüngung von Gewässern.
Restmengen werden daher am besten in der Originalverpackung bei Sammelstellen für Sondermüll abgegeben. Wo sich diese befinden, wissen die Kommunen und lokalen Entsorger. Meist gibt es solche Sammelstellen bei den Wertstoffhöfen.
Sind die Flaschen, Sprühdosen und Tuben vollständig leer, können sie in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden, teilt „Mülltrennung wirkt“ mit, eine Initiative der dualen Systeme in Deutschland, welche unter anderem die Verwertung von Plastikverpackungen organisieren.
Übrigens: Nicht alle Dünger haben ein Verfallsdatum auf ihren Verpackungen. Etwa blauer Mehrnährstoffdünger, auch bekannt unter der Bezeichnung Blaukorn, ist bei richtiger Lagerung praktisch unbegrenzt haltbar.
© dpa-infocom, dpa:230503-99-541850/3