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Veröffentlicht am 07.06.2026 08:00

Ansbacher Alltag vor 100 Jahren: Todesstrafe für einen Mord am Ehemann

In der Woche ab Montag, 31. Mai 1926, elektrisiert ein Mordprozess vor dem Ansbacher Schwurgericht die Massen, die sich auf dem Platz vor dem Gerichtsgebäude versammeln und den Weg vom Gericht über den eisernen Steg, beim Theaterdurchgang und an der Brauhausstraße zum Gefängnis säumen, um einen Blick auf die Angeklagten zu erhaschen.

Angeklagt sind die Installateurswitwe Babette K. (30) und ihr junger Liebhaber, der Mechaniker Hans A. (23) aus Heilsbronn. Sie sollen bereits seit fünf Jahren ein Verhältnis gehabt haben und offenbar derart einander verfallen gewesen sein, dass sie schließlich beschließen, den Ehemann Karl K. zu beseitigen.

Aussehen soll das Ganze wie ein Selbstmord. In den Wochen vor der Tat verbreitet Babette K. im Ort das Gerücht, ihr Mann habe jeglichen Lebensmut verloren. Am 7. Februar 1926 startet das Liebespaar den ersten Mordversuch. Als sich Karl K. zum Schlafen ins Ehebett legt, lässt seine Frau den jungen Mechaniker ins Haus und drückt ihm einen Strick in die Hand, mit dem er den ungeliebten Ehemann erdrosseln soll. Anschließend will man den Gatten am Schlafzimmertürschloss aufknüpfen.

Essigessenz verfehlt ihre Wirkung

Babette K. träufelt Essigessenz auf ein Tuch, um den Schlafenden zu betäuben. Doch das geht völlig schief: Der Ehemann wird durch den beißenden Geruch augenblicklich wach, und der junge Komplize muss hinter dem Türvorhang Deckung suchen.

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Schon am nächsten Tag beschließen die mörderischen Geliebten einen neuen Plan: Babette K. gibt ihrem Liebhaber zehn Mark, damit der in Nürnberg einen Revolver samt Munition kaufen kann. Sollte das geplante Erdrosseln erneut schiefgehen, sollte A. das Opfer erschießen und zur Vortäuschung eines Selbstmordes die Waffe auf dem Nachttisch zurücklassen.

In der Nacht zum 16. Februar startet das Liebespaar seinen zweiten Versuch. Erneut lässt Babette K. ihren Liebhaber ins Haus. Im Schlafgemach hebt sie leicht den Kopf des Gatten, damit Hans A. den Strick überstreifen kann. Als die Komplizen den Strick festziehen, um ihr Opfer zu erdrosseln, erwacht Karl K. und fällt aus dem Bett. Im Handgemenge feuert A. alle sechs Patronen aus dem Revolver, dann legt er die Waffe auf den Nachtkasten und flieht.

Sechs Projektile treffen seinen Körper

Karl K. wird in den Unterkiefer, den linken Arm und den rechten Zeigefinger getroffen. Drei Projektile dringen in seine Brust ein und verletzen Lunge und Leber. Doch der Installateur ist nicht gleich tot, in den frühen Morgenstunden des 16. Februar sagt er gegenüber den Ermittlern unter Eid aus, dass seine Ehefrau gemeinschaftlich mit ihrem Liebhaber am Attentat beteiligt war. Mittags erliegt Karl K. seinen Verletzungen.

Im Prozess fällt schon am zweiten Verhandlungstag das Urteil, zumal beide Angeklagten in der Beweisaufnahme geständig sind. Ihre Verteidiger versuchen noch, darzulegen, dass die Tat nicht überlegt geschehen sei, und versuchen so, die Todesstrafe zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaft jedoch fordert für den Mordversuch zehn Jahre Zuchthaus für Hans A. und zwölf Jahre Gefängnis für Babette K. Wegen des vollendeten Mordes fordert der Ankläger die Todesstrafe für beide.

Am Nachmittag des 1. Juni 1926 um 16.05 Uhr verkündet Landgerichts-Direktor Jergius das Urteil: die Todesstrafe wegen eines „in Gemeinschaft begangenen fortgesetzten, teils versuchten, teils vollendeten Verbrechens des Mordes”.

Rege Teilnahme an der Fronleichnams-Prozession

Ansonsten geht das Leben weiter – und ist nicht gerade leicht für die Ansbacher, die immer noch heizen müssen, obwohl die Kohle immer noch knapp ist. In der Nacht zum Mittwoch – immerhin der 2. Juni – sinkt das Thermometer auf eiskalte 1,5 Grad. Und tagsüber ist es mit 15 Grad auch nicht gerade gemütlich. Schon kommen Befürchtungen auf, dass das kalte Wetter den „Gartengewächsen” schaden könnte. Nicht wenige leben von den Früchten ihres eigenen Anbaus.

Die Fronleichnams-Prozession, die am Donnerstag um 9 Uhr von der Ludwigskirche zum Hofgarten startet, wo die vier Altäre aufgebaut sind, erfreut sich trotz des regnerischen, kühlen Wetters reger Anteilnahme. „Dank der Tätigkeit der Ordnungspersonen”, schreibt die Fränkische Zeitung, „nahm die Prozession einen schönen, erhebenden Verlauf”.

Ringkämpfe im Orangeriesaal

Nachmittags gibt die Standortmusik des 17. Bayerischen Reiterregiments im Hofgarten ein Wohltätigkeitskonzert zu Gunsten der Altveteranen, Eintritt 50 Pfennige, Kinder frei. Wer es sich leisten kann, lässt es sich von 16 bis 20 Uhr bei der Gartenmusik im Kaffeegarten Stürzenhofecker in Ziegelhütte gut gehen – bei Eis, Eiskaffee, Eisschokolade, Sahne und Torten.

Der 1. Sportklub 1895 Ansbach lädt zum Festwochenende. Am Samtag Nachmittag um 16.30 Uhr werden die auswärtigen Gäste am Bahnhof empfangen. Um 18 Uhr beginnen die Ringkämpfe im Orangeriesaal, die am Sonntag Morgen fortgesetzt werden. Nachdem man in den Ansbacher Gasthäusern gespeist hat, stellt man sich um 13 Uhr an der Voggenmühle zum Festzug zum Hofgarten auf. Es folgen die Finalkämpfe im Ringen sowie eine Fahnenweihe, bei der ein Bildniss der Ehrenmitglieder enthüllt wird. Den Abschluss bildet der Festball um 20 Uhr.

Am Sonntag sind in Ansbach die Ladengeschäfte geöffnet. „Die Landbevölkerung der näheren und weiteren Umgebung wird wie seither von der gebotenen Gelegenheit , ihre Bedürfnisse einzudecken, gewiß Gebrauch machen”, schreibt die Lokalredaktion. Zumal die Bahnverbindugnen wieder sehr günstig seien.

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Das Land- und Amtsgericht war in den 1920er Jahren in der ehemaligen markgräflichen Hofkanzlei untergebracht. Heute hat hier eine Außenstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs seinen Sitz. (Foto: Sammlung Schuster)
Das Land- und Amtsgericht war in den 1920er Jahren in der ehemaligen markgräflichen Hofkanzlei untergebracht. Heute hat hier eine Außenstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs seinen Sitz. (Foto: Sammlung Schuster)
Das Land- und Amtsgericht war in den 1920er Jahren in der ehemaligen markgräflichen Hofkanzlei untergebracht. Heute hat hier eine Außenstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs seinen Sitz. (Foto: Sammlung Schuster)

Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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