Ansbacher klagt wegen PFC-Belastung: Der Kampf um Akteneinsicht und Schadensersatz | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 24.06.2025 09:45

Ansbacher klagt wegen PFC-Belastung: Der Kampf um Akteneinsicht und Schadensersatz

Noch immer läuft die Klage des Ansbachers Jürgen Wolf gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Aktuell soll ein Gutachten klären, ob die per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in seinem Brunnen aus der US-Kaserne in Katterbach stammen. Wolf liegt derweil im Clinch mit der Stadt. Es geht um Akteneinsicht.

Zur Erinnerung: Ende Oktober 2023 haben die OLG-Richterinnen vermutlich Rechtsgeschichte geschrieben, als sie Wolfs Klage auf Schadenersatz nach dem Wasserhaushaltsgesetz zuließen. Wolf will entschädigt werden, weil der Brunnen auf seinem Grundstück in Obereichenbach wegen der PFC-Belastung behördlich geschlossen wurde. Es geht um die Frage, ob Grundwasserströme das Gift von der nahen US-Kaserne zu seinem Grundstück transportiert haben – in Katterbach befinden sich rund 28.500 Kubikmeter durch PFC-haltige Löschschäume verseuchtes Erdreich.

Die Richterinnen schlugen einen Vergleich vor, doch beide Prozessparteien lehnten ab. Daraufhin bestimmte das OLG einen Gutachter, für den Jürgen Wolf als Kläger einen Vorschuss von 30.000 Euro leisten musste. Doch die Kosten stiegen, inzwischen hat Wolf nach eigener Aussage rund 45.000 Euro gezahlt.

Abfuhr in Behörden-Deutsch

Als Jürgen Wolf sich Ende 2023 entschloss, standhaft zu bleiben und trotz der Kosten weiter zu klagen, wurde ihm seitens der Stadt jegliche mögliche Unterstützung zugesichert, auch wenn die Kommune sich nicht finanziell beteiligen könne. Oberbürgermeister Thomas Deffner erklärte damals öffentlich: „Es gehört sich, dass ein Bürger den ihm zustehenden Schadenersatz bekommt.“

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Viele Monate sind derweil ins Land gegangen. Am 17. Januar 2025 bat Wolfs Anwältin Dr. Sylvia Meyerhuber das Umweltamt der Stadt schriftlich um Einsicht in diverse Unterlagen. „Ich habe die Anliegen des Gerichts, die der Erstellung des Gutachtens dienen sollen, einfach weitergeleitet“, sagte die Anwältin zur FLZ. Dabei ging es zum Beispiel um Entwässerungspläne der Kaserne.

Das vierseitige Antwortschreiben des Umweltamtes vom 14. März weist zunächst darauf hin, dass „die Prüfung, ob, inwieweit, unter welchen Voraussetzungen, auf welchem Weg und unter Beachtung welcher Verfahrensvorgaben, (z. B. die vorherige Anhörung etwaiger betroffener Dritter) das Umweltamt der Stadt Ansbach Auskunftsersuchen der gerichtlichen Sachverständigen beantwortet, der eigenen Verantwortung des Umweltamtes der Stadt Ansbach obliegt“. Klingt wie eine Abfuhr, formuliert in bestem Behörden-Deutsch.

Nutzt die Verwaltung Ermessensspielräume?

Auf Nachfragen der Offenen Linken und der Grünen im Stadtrat, wie es um die Unterstützung Jürgen Wolfs seitens der Stadt stehe, teilte der Leiter des Umweltamtes, Mathias Brenner, im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 4. Juni mit, „dass nicht der Stadt Ansbach, sondern den Parteienvertretern des zivilrechtlichen Klageverfahrens durch das OLG Nürnberg auferlegt wurde, Unterlagen und Informationen vorzulegen“. Das Umweltamt sei kein Beteiligter im Verfahren. Dennoch wolle man dem Auskunftsersuchen bestmöglich entsprechen, „und die Prozessbevollmächtigte des Klägers im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützen“.

Rechtsanwältin Meyerhuber hat da eine ganz andere Sicht der Dinge: „Die ziehen sich auf die Verwaltungsvorschriften zurück und tun nur das, was sie gegebenenfalls sowieso machen müssten. Wir wollen ja keine geheimen Daten. Ich würde mir wünschen, dass die Stadt ihre Ermessensspielräume nutzt.“

Bei fehlenden Unterlagen ermittelt Gutachter selbst

Auf Anfrage der FLZ teilt die Verwaltung mit, man habe wegen des Auskunftsersuchens des gerichtlichen Sachverständigen unter anderem die BImA und die US-Garnison mit der Bitte um eine Stellungnahme zu einer möglichen Akteneinsicht angeschrieben und die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Sachverhalt zu äußern. Die Rückmeldungen stünden noch aus, allerdings laufe die Frist hierfür noch. Dieses Vorgehen sei so im Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) vorgesehen. Zur Erinnerung: Die BImA ist die beklagte Prozesspartei.

Laut Rechtsanwältin Meyerhuber sei die Frist am 9. Juni abgelaufen, aber bis Ende Juni verlängert worden. Man rechne also bis Anfang Juli mit einer Stellungnahme. Sie beschreibt noch einmal das Dilemma, in dem Jürgen Wolf steckt: Wenn das Gericht bestimmte Unterlagen anfordere, man die aber nicht liefern könne, müsse der Gutachter selbst ermitteln. „Dann wird’s richtig teuer.“

Prozess eröffnet neuen Klageweg

Sie hofft auch, dass die Stadt die Ergebnisse aus den inzwischen neun Grundwassermessstellen im Außenbereich der Kaserne an den Gutachter weitergibt: „Es ist ja wichtig, zu wissen, wie die Grundwasserströme verlaufen.“

Die Anwältin erinnert noch einmal an die Bedeutung dieses PFC-Prozesses: Überall in der Republik schaue man auf dieses Verfahren, das für von PFC-Verseuchungen Betroffene einen ganz neuen Klageweg eröffne. Je nach Ausgang könne das eine Welle von PFC-Prozessen bedeuten.

Termin beim Bundesminister

Die Stadtverwaltung versichert derweil, die Zusage der Unterstützung von Seiten des OB gelte weiterhin. Thomas Deffner werde sich nach Ablauf der 100-Tage-Frist an die neue Bundesregierung wenden, um einen Termin beim Bundesfinanzminister in der Sache zu erwirken. Der heißt inzwischen Lars Klingbeil und ist von der SPD. Sein Vorgänger Christian Lindner von der FDP hatte ein Gespräch noch abgelehnt. „Unterstützung auf politischer Ebene würde uns natürlich helfen“, so Anwältin Meyerhuber. Der Bundesfinanzminister ist der Dienstherr der BImA.

Er klagt wegen der PFC-Verseuchung seines Brunnens gegen die Bundesrepublik Deutschland: Jürgen Wolf vor der Verhandlung beim OLG mit seiner Anwältin Dr. Sylvia Meyerhuber. (Foto: Winfried Vennemann)
Er klagt wegen der PFC-Verseuchung seines Brunnens gegen die Bundesrepublik Deutschland: Jürgen Wolf vor der Verhandlung beim OLG mit seiner Anwältin Dr. Sylvia Meyerhuber. (Foto: Winfried Vennemann)
Er klagt wegen der PFC-Verseuchung seines Brunnens gegen die Bundesrepublik Deutschland: Jürgen Wolf vor der Verhandlung beim OLG mit seiner Anwältin Dr. Sylvia Meyerhuber. (Foto: Winfried Vennemann)

Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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