Aserbaidschan-Affäre: Prozess gegen Ex-Unions-Abgeordnete | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 16.01.2025 14:13

Aserbaidschan-Affäre: Prozess gegen Ex-Unions-Abgeordnete

Wiedersehen vor Gericht: Zwei ehemalige Unions-Abgeordnete sind in München wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt. (Foto: Matthias Balk/dpa)
Wiedersehen vor Gericht: Zwei ehemalige Unions-Abgeordnete sind in München wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt. (Foto: Matthias Balk/dpa)
Wiedersehen vor Gericht: Zwei ehemalige Unions-Abgeordnete sind in München wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Wegen Korruptionsvorwürfen im Zuge der sogenannten Aserbaidschan-Affäre hat vor dem Oberlandesgericht München (OLG) der Prozess gegen zwei ehemalige Unions-Bundestagsabgeordnete begonnen. Dem Ex-CDU-Parlamentarier Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land wird Bestechlichkeit vorgeworfen, dem ehemaligen CSU-Abgeordneten Eduard Lintner aus Unterfranken Bestechung von Mandatsträgern. Beide haben die Anklagevorwürfe wiederholt bestritten, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Aserbaidschan soll sich laut Anklage jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Insgesamt vier Beschuldigte

Lintner saß 33 Jahre lang im Bundestag, er war zeitweise Parlamentarischer Staatssekretär und war bis 2010 Mitglied in der PACE. Der heute 80-Jährige soll laut Generalstaatsanwaltschaft München über zwei Gesellschaften bis 2016 einen „mehrfachen Millionenbetrag“ über ausländische Briefkastenfirmen erhalten haben. Das Geld soll er teils an andere Abgeordnete weitergeleitet haben, die dafür Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans beeinflussen sollten.

Fischer, von 2010 bis 2018 als EVP-Fraktionschef in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er über die Jahre hinweg Bestechungsgelder in Höhe von einigen zehntausend Euro erhalten haben.

Neben Lintner und Fischer stehen zwei weitere Beschuldigte vor Gericht. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft diesen vor allem Beihilfe vor. Eine weitere Ex-Abgeordnete, gegen die zwischenzeitlich auch ermittelt wurde, ist gestorben. Das Gericht hat zunächst 39 Verhandlungstage bis 22. August angesetzt.

Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe

Lintner hatte den Bestechungsverdacht nach der Anklageerhebung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als „großen Unsinn“ zurückgewiesen. Nach Ende seiner Zeit als Abgeordneter habe er sich als Lobbyist dafür eingesetzt, dass die Konfliktregion Berg-Karabach Aserbaidschan zugerechnet werde - ein aus seiner Sicht „völkerrechtlich korrekter Zustand“. Dafür habe die Regierung dort auch Geld an seine Gesellschaften gezahlt. Andere Abgeordnete damit bestochen habe er aber nicht, erklärte Lintner damals. Vor Gericht wollten sich Lintner selbst oder seine Verteidiger nun zunächst nicht zur Sache äußern.

Ein Verteidiger Fischers wies die Vorwürfe im Namen seines Mandanten in einem Statement direkt nach der Anklageverlesung als haltlos zurück. Er sprach von pauschalen und „im Ergebnis nicht haltbaren Vorwürfen“, man setze auf eine „uneingeschränkte Entlastung“ durch den Prozess. Es habe keine Unrechtsvereinbarungen von Fischer mit irgendwelchen Vertretern Aserbaidschans, es habe keinerlei Aufträge, Weisungen und Vereinbarungen gegeben. Im Übrigen habe es nicht einmal ein auffälliges pro-aserbaidschanisches Abstimmungsverhalten Fischers in der PACE gegeben.

Ermittlungen dauerten mehrere Jahre

Die Ermittlungen hatten sich über Jahre hingezogen. Schon im Jahr 2020 hatte es bei Lintner Durchsuchungen gegeben, im Jahr darauf hatte das Bundeskriminalamt Fischers Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht.

Die Ermittlungen seien wegen des „konspirativen Vorgehens der Angeschuldigten“ sehr komplex und zeitaufwendig gewesen, hatte die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt. Auch im Ausland seien zahlreiche Objekte durchsucht worden. Insgesamt seien dafür etwa 15 Anordnungen oder Rechtshilfeersuchen gestellt worden, etwa nach Zypern, Liechtenstein, Belgien, Estland, Lettland und Aserbaidschan sowie in die Schweiz und die Türkei.

© dpa-infocom, dpa:250116-930-346156/2


Von dpa
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