Die FDP-Minister Christian Lindner und Marco Buschmann stoßen mit ihrer Forderung nach weniger Leistungen für Asylbewerber bei den Koalitionspartnern SPD und Grüne auf Widerspruch. „Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz hagelt es gerade Vorschläge von ganz unterschiedlicher Treffsicherheit“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor den Bund-Länder-Beratungen über die Finanzierung der Migrationskosten am 6. November.
Schon jetzt seien die Leistungen für Asylbewerber auf einem niedrigen Niveau. Bei Geduldeten sei unter bestimmten Umständen eine weitere Reduzierung von Leistungen bereits möglich, sagte Wiese.
In der „Rheinischen Post“ mahnte der SPD-Politiker: „Aber man kann diese Schraube nicht immer weiter drehen. Die Leistungen müssen Geflüchteten in Deutschland ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Das hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung festgezurrt.“ Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann machte in dieser Zeitung ebenfalls deutlich: „Die in Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bereits im Jahr 2012 festgestellt.“
In den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zeigte sich Wiese aber auch offen für weniger Leistungen für Asylbewerber. „Eine Anpassung der Leistungen für Asylbewerber kann Sinn machen, wenn ein Verfahren sehr lange dauert“, sagte Wiese. „Ich würde das nicht von vornherein ausschließen, das muss man diskutieren.“
In einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“ hatten sich Bundesfinanzminister Lindner und Bundesjustizminister Buschmann für Kürzungen bei den Leistungen für Asylbewerber ausgesprochen. „Unter ganz besonders engen Voraussetzungen wäre sogar eine Absenkung von Leistungen quasi auf „null” denkbar“, schrieben sie. Sie schlugen dies bei Menschen vor, „denen humanitärer Schutz in dem für sie nach den Dublin-Regeln zuständigen EU-Staat zusteht, die sich aber weigern, den Schutz dort in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen wäre es denkbar, die Leistung auf die Erstattung der notwendigen Reisekosten in den zuständigen Staat abzusenken.“
Buschmann verteidigte den Vorstoß. „Es kommen zu viele Menschen, die auf unseren Sozialstaat angewiesen sind. Wir müssen unsere Sozialleistungen in den Blick nehmen. Bei der Höhe der Leistungen und der Dauer des Bezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben wir Spielräume, die wir nutzen sollten“, sagte der Justizminister der „Bild“-Zeitung. „Wir brauchen eine neue Realpolitik mit Blick auf die irreguläre Migration nach Deutschland“, sagte Buschmann.
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