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Veröffentlicht am 29.07.2026 14:03, aktualisiert am 29.07.2026 15:38

Attentäter war Salafist und schon in der Schule auffällig

Bei seinem Anschlag im Berliner Tiergarten verwendete der Islamist Abdul B. einen gemieteten Van (Archivbild) (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Bei seinem Anschlag im Berliner Tiergarten verwendete der Islamist Abdul B. einen gemieteten Van (Archivbild) (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Bei seinem Anschlag im Berliner Tiergarten verwendete der Islamist Abdul B. einen gemieteten Van (Archivbild) (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Der islamistische Attentäter von Berlin, Abdul B., hat sich offensichtlich schon jahrelang radikalisiert. Seit 2021 sei bei ihm ein zunehmender Prozess der Radikalisierung festzustellen gewesen, sagte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. 

Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. demnach seit November 2021 bekannt. Seitdem habe er sich in der salafistischen Szene bewegt, sagte Spranger. Er habe hier zeitweise einer Gruppe angehört, die missionierend unterwegs gewesen sei - ihr ging es also um Anwerbung weiterer Anhänger. Bei der Polizei fiel Abdul B. demnach seit 2019 mit Delikten wie Körperverletzungen, Betrug, Raub und Beleidigungen auf. 

Viele Islamisten in Berlin 

Auf die Frage nach der Anzahl der ähnlich gefährlichen Islamisten, die Kontakte zum IS hätten und in die Kategorie „Hochrisikofall“ gehören, sprach Spranger von einer einstelligen Zahl. Insgesamt gebe es laut Verfassungsschutz 2.590 Islamisten in Berlin, sagte Spranger. 1.250 Menschen gehörten zur salafistischen Szene. Davon seien 350 gewaltorientiert. „Es gibt weiterhin eine hohe Gefährdungslage im Bereich des islamistischen Terrorismus“, stellte die Senatorin fest. „Wir wissen alle, dass wir solche Ereignisse nicht mit absoluter Sicherheit verhindern können.“

Auch Spranger plädierte für eine bessere Überwachung von Gefährdern durch eine elektronische Fußfessel. Bei Personen, deren Fälle im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum behandelt würden, könnte automatisch ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden. „Dann gibt es eine klare Maßnahme des Gesetzgebers.“

Opposition: weiterhin zahlreiche offene Fragen

Die Oppositionsfraktionen von Grünen, Linke und AfD kritisierten, trotz einer stundenlangen Befragung seien viele Fragen noch offen. Man wisse von Senat und Polizei immer noch nicht viel mehr, als das, was Medien schon berichtet hätten. Die Frage sei, warum der Anschlag nicht verhindert wurde.

Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des Christopher Street Days (CSD) hatte der 21-jährige Attentäter mit einem Auto mehrere Menschen angefahren, bevor er - vermutlich mit einer Machete - weitere Menschen verletzte. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt, 7 davon schwer. Der Islamist wurde am Sonntagabend von Polizisten erschossen. 

 

Attentäter als „Hochrisikofall“ eingestuft

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel berichtete, die Polizei habe Abdul B. Mitte Mai nach dem Urteil seiner Entlassung aus U-Haft als „Hochrisikofall“ eingestuft. Dann sei er observiert und mit einer Kamera überwacht worden, sein Telefon sei abgehört worden. 

„Wir haben nichts, aber auch gar nichts gefunden, was uns zu einer Prognose gebracht hätte, die zu einer Fußfessel oder Präventivhaft geführt hätte“, beteuerte sie. „Das war für uns so nicht erkennbar.“ Eine durchgehende Observation rund um die Uhr sei kaum möglich und werde nur gemacht, „wenn man sehr klare und konkrete Hinweise auf eine Straftat hat“. 

„Observation kein Allheilmittel“

Slowik Meisel sagte weiter: „Aber wir haben diesen Mann überhaupt nicht aus dem Blick gelassen, in keiner Weise und schon gar nicht aus Ressourcengründen.“ Observationen hätten das Ziel, eine Datengrundlage zu schaffen und Bewegungsbilder zu erstellen und nicht, Taten zu verhindern. „Selbst wenn man jemanden ganz eng begleitet, wenn der in einen Bus steigt, ist das LKA im Auto dahinter und könnte eine Tat in einem Bus nicht verhindern. Das ist also kein Allheilmittel.“

Auch LKA-Vizechef Stefan Redlich sagte: „Das ist nicht geeignet, um jemanden in den Arm zu fallen, wenn er etwas tut. Die Observation ist nur ein Baustein von sehr vielen.“ Das für Überwachungen zuständige Mobile Einsatzkommando (MEK) habe Abdul B. nach seiner Entlassung anfangs besonders eng observiert. 

Der junge Mann habe aber selten die Wohnung verlassen, daher habe man ihn später nur tageweise mit Fahndern überwacht. Die Polizei habe ihm die Ausreise untersagt und seinen Pass eingezogen. Mehrfach sei mit ihm gesprochen worden. Redlich betonte: „Den Eindruck, wir haben ihn uns durch die Finger gleiten lassen, den habe ich nicht.“

Aggressiver Schüler ohne Abschluss

Nach einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ fiel Abdul B. schon als junger Schüler mit aggressivem Verhalten auf. Den Recherchen zufolge wurden bereits ab der ersten Klasse Vermerke wegen seines Verhaltens gefertigt. Die Eltern hätten nicht mit den Lehrern kooperiert. Die Grundschule wechselte er demnach zweimal, danach besuchte er eine weiterführende Schule in einem Förderzentrum. 

Abdul B. hatte dem Bericht zufolge Schwierigkeiten auch im emotionalen und sozialen Bereich und Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Er habe sich in der Folge zu einem Schulverweigerer entwickelt. Die Senatsverwaltung für Bildung bestätigte auf Anfrage den „Morgenpost“-Bericht hinsichtlich der Fakten zur Schulzeit. „Demnach wurde die betreffende Person im Berliner Schulsystem beschult, es wurden bereits früh Unterstützungs- und Förderbedarfe festgestellt, und sie verließ die Schule ohne Schulabschluss.“

Neuer Polizeieinsatz 

Unterdessen lief am Anschlagsort im Berliner Tiergarten wie schon am Dienstag ein Polizeieinsatz, bei dem zahlreiche Polizisten offenbar etwas suchten, möglicherweise die Stichwaffe. Die Informationshoheit zu den Ermittlungen liegt bei der Bundesanwaltschaft. 

Eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe bestätigte, dass Ermittler nach dem Anschlag DNA-Spuren vom Täter in dem Tatwagen feststellten. Es sei die DNA von Abdul B., sagte sie. Es seien keine weiteren DNA-Spuren in dem Fahrzeug entdeckt worden. Somit sei klar, dass B. den Wagen höchstwahrscheinlich gesteuert habe. Zunächst hatte der RBB berichtet.

© dpa-infocom, dpa:260729-930-452699/3


Von dpa
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