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Veröffentlicht am 29.07.2026 10:58, aktualisiert am 29.07.2026 15:02

Mordprozess: Angeklagter zeigt keine Reue nach Auto-Anschlag

Der 25-Jährige war in einen Demonstrationszug gefahren, hatte eine Mutter und ihr Kleinkind getötet und zahlreiche Menschen teils lebensgefährlich verletzt. (Foto: Elke Richter/dpa)
Der 25-Jährige war in einen Demonstrationszug gefahren, hatte eine Mutter und ihr Kleinkind getötet und zahlreiche Menschen teils lebensgefährlich verletzt. (Foto: Elke Richter/dpa)
Der 25-Jährige war in einen Demonstrationszug gefahren, hatte eine Mutter und ihr Kleinkind getötet und zahlreiche Menschen teils lebensgefährlich verletzt. (Foto: Elke Richter/dpa)

Als der Angeklagte im Mordprozess nach dem Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München sein letztes Wort beendet, geht ein Raunen durch die Reihen. In wenigen, etwas wirren Sätzen bedankt er sich beim Gericht und der Bundesanwaltschaft für die Zeit, die sie ihm gewidmet hätten. Ein Wort der Reue, des Bedauerns oder auch nur der Erklärung, wie es sich viele Nebenklägervertreter am Vortag noch einmal gewünscht hatten, findet der 25-Jährige hingegen nicht. 

Damit bleibt auch nach 33 Verhandlungstagen in Teilen unklar, warum er sich im Februar 2025 mit seinem Wagen durch die Polizeiautos hindurchschlängelte, von hinten in den Demonstrationszug hineinfuhr und dabei zwei Menschen tötete und zahlreiche verletzte. Denn der Afghane hatte vor der Tat auch nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen und besaß kein geschlossenes islamistisches Weltbild.

Anklage sieht religiös motivierten politischen Anschlag

Dennoch gehen die Vertreter der Bundesanwaltschaft von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen, hieß es in deren Plädoyer am Vortag. 

Darüber hinaus hätten persönliche Gefühlsregungen eine Rolle gespielt, erläuterte die Anklagevertreterin. „Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten.“ 

Opfer: „Ich bin schon tot“

Damit hat er das Leben zahlreicher Menschen in ein „Davor“ und ein „Danach“ geteilt. Viele der Opfer sind bis heute physisch wie psychisch schwer gezeichnet und können zum Teil ihren Alltag kaum bewältigen. 

Zum Schluss des Prozesses zeichnen die Anwälte der Nebenklägerinnen und -kläger noch einmal deren Schicksale nach. Da ist der Muslim, der als Gastarbeiter-Kind 40 Jahre hart gearbeitet hat, aufgrund der anhaltenden psychischen Belastung jetzt aber weder seine Familie ernähren noch seine geliebten Bücher lesen kann. „Für einen Selbstmord brauche ich keine Kugeln im Kopf. Ich bin schon tot“, zitiert ihn sein Anwalt. 

Ein anderer Mann kann seinen Arm nur noch auf Schulterhöhe heben und keine Kaffeetassen mehr aus dem Regal nehmen. Eine Frau bekommt Panik beim Autofahren. Ein Opfer hat immer wieder Flashbacks, ein Mann Schmerzen, sobald er länger sitzt, steht oder liegt. Ein anderer wurde durch den Anschlag auf den Cristopher Street Day in Berlin am Wochenende retraumatisiert. 

Mutter und Tochter im Kinderwagen getötet

Auch die Familie der beiden Getöteten denkt jeden Tag an den Tag, der ihr Leben für immer veränderte. Die erst zwei Jahre alte Hafsa in ihrem Kinderwagen und ihre Mutter Amel waren die ersten, die das Auto erfasste und durch die Luft schleuderte. Ihre Verletzungen ließen ein Überleben nicht zu.

„Er ist ein kleiner, unempathischer Mann mit kleinem Ego, der es in seinem Leben nicht weit gebracht hat“, urteilt die Familie zum Abschluss des Prozesses über den Angeklagten. „Er ist und bleibt ein feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit.“ So steht es in einem Brief, den die Anwältin der Angehörigen in ihrem Schlusswort verliest. 

Die Familie ist inzwischen aus München weggezogen und wünscht sich, dass der Angeklagte in seiner Zelle in der Bedeutungslosigkeit verschwinden möge. Dies dürfte für ihn die schlimmste Strafe sein, hieß es in dem Schreiben. 

Möglich, dass die Familie recht hat. Denn wie sehr der 25-Jährige um Anerkennung buhlte, wie er beim Bodybuilding poste, kam im Prozess deutlich zutage. Auch seine Kränkbarkeit, seine Wut und Empörung. Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung fest – betonte aber auch, der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat keine akute Psychose gehabt.

Verteidigung sieht Anzeichen für psychiatrischen Auslöser

Dennoch schließt die Verteidigung des 25-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Ihr Mandant zeige deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie, einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen. Während sein Anwalt dies erläutert, fängt der Angeklagte plötzlich zu schluchzen an – dagegen wirkte er bei den Schilderungen der Tat und dem Leiden seiner Opfer weitestgehend unberührt. 

Doch diese „emotionale Verflachung“ sieht die Verteidigung als Symptom und möchte den Angeklagten deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus statt in einem Gefängnis untergebracht sehen – bei einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Die Bundesanwaltschaft hingegen fordert unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 22 Fällen sowie wegen zumeist gefährlicher Körperverletzung in weiteren 22 Fällen eine lebenslange Haftstrafe. Und sie fordert die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – dies würde eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren. 

Wie sich das Gericht entscheidet, will es am 6. August verkünden.

© dpa-infocom, dpa:260729-930-454125/3


Von dpa
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