Auch als Abfindung möglich: Staatliche Hilfe bei Traumata | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 03.02.2025 00:06

Auch als Abfindung möglich: Staatliche Hilfe bei Traumata

Auszahlung muss nicht zwingend monatlich erfolgen: Wer Anspruch auf eine Beschädigtenrente hat, kann diese auch als Abfindung kassieren. (Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa)
Auszahlung muss nicht zwingend monatlich erfolgen: Wer Anspruch auf eine Beschädigtenrente hat, kann diese auch als Abfindung kassieren. (Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa)
Auszahlung muss nicht zwingend monatlich erfolgen: Wer Anspruch auf eine Beschädigtenrente hat, kann diese auch als Abfindung kassieren. (Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa)

Opfer traumatischer Erlebnisse können unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung des Staats haben. Bei bewilligtem Antrag erfolgt die früher auch unter dem Namen Beschädigtenrente bekannte Zahlung regelmäßig monatlich. Das muss aber nicht so sein. Denn auf Antrag können Geschädigte auch eine Abfindung erhalten.

Geregelt ist das in Paragraph 84 des 14. Sozialgesetzbuchs, wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sagt. Die Abfindung erfolge dann über fünf Jahre und betrage das 60-fache der monatlichen Entschädigungssumme. Nach fünf Jahren endet die Zahlung der Abfindung, womit alle Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen abgegolten sind. 

Übrigens: Auch Witwen und Witwer, die ihren Partner oder ihre Partnerin durch das Trauma, für das diese eine Entschädigungszahlung erhalten haben, verloren haben, können anstatt der monatlichen Zahlung eine Abfindung erhalten.

© dpa-infocom, dpa:250202-930-363524/1


Von dpa
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