Im Mordprozess nach dem Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München hat die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. „Der Angeklagte leidet an einer hebephrenen Schizophrenie, und diese hat sich in der Tatbegehung Bahn gebrochen und hat zu schrecklichem Leid und dem Tod von zwei Menschen geführt“, sagte einer der beiden Verteidiger des 25-Jährigen vor dem Oberlandesgericht München.
Die hebephrene Schizophrenie ist eine im Jugendalter beginnende Form der psychischen Erkrankung, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.
Der Verteidiger verwies darauf, dass das Gericht nicht an die Beurteilung des Sachverständigen gebunden sei. Der Gutachter hatte nur eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung, jedoch keine akute Psychose festgestellt.
Der Angeklagte selbst nutzte sein letztes Wort nicht, um Reue und Bedauern auszudrücken oder auch nur eine Erklärung für seine Motivation abzugeben, wie es sich viele Nebenklägervertreter am Vortag noch einmal gewünscht hatten. Manche der Opfer sind bis heute schwer physisch wie psychisch gezeichnet und können zum Teil ihren Alltag kaum bewältigen.
Der Angeklagte war im Februar 2025 mit einem Auto von hinten in den Demonstrationszug gefahren. Dabei starben eine Frau und ihre zweijährige Tochter, zahlreiche Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten deshalb am Vortag unter anderem zweifachen Mord, versuchten Mord in 22 Fällen sowie - überwiegend gefährliche - Körperverletzung in 22 Fällen vorgeworfen. Die Vertreter der Anklage werten die Tat als religiös motivierten politischen Anschlag und fordern eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren würde. Das Urteil wird für den 6. August erwartet.
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