Der puerto-ricanische Latin-Star Bad Bunny (29) ist von einer Ex-Freundin wegen unerlaubten Gebrauchs ihrer Stimme in zwei Liedern auf 40 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt worden. Wegen Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten und des Rechts am eigenen Bild reichte sie unter anderem auch gegen den Manager und die Plattenfirma des Latin-Trap- und Reggaeton-Sängers Klage bei einem Gericht in Puerto Ricos Hauptstadt San Juan ein, wie ihre Anwälte der Deutschen Presse-Agentur bestätigten.
In den Songs „Pa Ti“ von 2016 und „Dos Mil 16“ von 2022 ist eine weibliche Stimme zu hören, die „Bad Bunny, Baby“ sagt. Der Klageschrift zufolge hatte Carliz De La Cruz, die damalige Freundin des Rappers und Sängers - der bürgerlich Benito Martínez heißt - den Einspieler auf seinen Wunsch hin im Jahr 2015 im Badezimmer einer Freundin mit ihrem Handy aufgenommen.
Die Aufnahme sei seitdem, ohne ihre Zustimmung und ohne sie als Rechteinhaberin zu nennen, in den beiden Liedern sowie bei zahlreichen Konzerten, Auftritten und Erzeugnissen von Bad Bunny benutzt worden. Wegen der ungewollten Aufmerksamkeit, die De La Cruz daraufhin in sozialen Medien und in der Öffentlichkeit erfahre, fühle sie sich ängstlich, eingeschüchtert und überfordert und habe sich an Psychologen wenden müssen. Die Juristin forderte in acht Punkten je mindestens 5 Millionen US-Dollar (4,6 Mio. Euro) Schadenersatz.
Laut Klage war das Paar im Jahr 2011 zusammengekommen. Ein Jahr später begannen demnach beide ein Studium an derselben Universität in der Stadt Arecibo, an der Nordküste des US-Außengebiets, und arbeiteten in einem Supermarkt. Sie verlobten sich, De La Cruz beendete die Beziehung aber zunächst im Mai 2016 und dann erneut nach einer Versöhnung im darauffolgenden Jahr. Bad Bunny („Tití Me Preguntó“) war in den vergangenen drei Jahren jeweils der weltweit meistgestreamte Künstler beim Musikstreaming-Marktführer Spotify.
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