Bankenpleite: Einlagensicherung schützt Privatvermögen | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 07.03.2025 00:07

Bankenpleite: Einlagensicherung schützt Privatvermögen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt Banken und sorgt für ein stabiles deutsches Finanzsystem. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt Banken und sorgt für ein stabiles deutsches Finanzsystem. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt Banken und sorgt für ein stabiles deutsches Finanzsystem. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)

Das eigene Ersparte liegt bei einer europäischen Bank in der Regel sicher verwahrt. Das gilt auch für den Fall einer Pleite des jeweiligen Kreditinstituts. Denn die meisten Kundinnen und Kunden bekommen ihre Einlagen erstattet, wenn ihre Bank zahlungsunfähig wird.

Mit der staatlichen Einlagensicherung seien die Guthaben von Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie auf den Namen lautende Sparbriefe von bis zu 100.000 Euro je Einleger und Kreditinstitut geschützt, sagt Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken (BdB).

In Ausnahmefällen sind sogar bis zu 500.000 Euro geschützt, wenn die Einzahlung mit einem bestimmten Lebensereignis zusammenhing und nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Das kann etwa der Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.

Im Entschädigungsfall meldet sich die Sicherungseinrichtung

Höhere Guthaben können von Einlagensicherungsfonds privater oder öffentlicher Banken entschädigt werden. Dadurch sind sogar Guthaben in Millionenhöhe abgesichert. Allerdings erfolgen deren Leistungen auf rein freiwilliger Basis, ein Rechtsanspruch gegen die Fonds ist ausgeschlossen.

Betroffene Kundinnen und Kunden brauchen für die Auszahlung der Entschädigung in aller Regel nichts zu unternehmen. Die jeweils zuständige Sicherungseinrichtung meldet sich von allein. Angeschriebene müssen dann lediglich darauf reagieren und eine Kontoverbindung angeben, an die die Entschädigung überwiesen werden soll.

© dpa-infocom, dpa:250306-930-396201/1


Von dpa
north