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Veröffentlicht am 21.10.2026 10:37

Besserer Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen geplant

Die Flutkatastrophe sorgte im Ahrtal für massive Verwüstung und Zerstörung. Mindestens 135 Menschen kamen ums Leben. (Archivbild) (Foto: Boris Roessler/dpa)
Die Flutkatastrophe sorgte im Ahrtal für massive Verwüstung und Zerstörung. Mindestens 135 Menschen kamen ums Leben. (Archivbild) (Foto: Boris Roessler/dpa)
Die Flutkatastrophe sorgte im Ahrtal für massive Verwüstung und Zerstörung. Mindestens 135 Menschen kamen ums Leben. (Archivbild) (Foto: Boris Roessler/dpa)

Die Bundesregierung plant einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen wie die verheerende Flut im Ahrtal. Das haben Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) in Eckpunkten für einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt und über den zuvor der „Kölner Stadt-Anzeiger“berichtet hatte. Demnach sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen auch weitere Naturgefahren – also Elementarschäden – abdecken, was bisher nicht der Standard ist. 

„Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen werden. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden“, sagte Hubig dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Zugleich müsse der Schutz für Eigentümer und Mieter bezahlbar bleiben, so die Ministerin. Dem Papier zufolge müssten im Schadensfall Eigentümerinnen und Eigentümer für höchstens 20.000 Euro selbst aufkommen.

Versicherungsbranche für mehr Prävention

 Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden oder Hausrat, die durch bestimmte Naturgefahren wie etwa Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben entstehen. Sie sind in der Regel nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt, sondern erfordern einen zusätzlichen Versicherungsbaustein, die sogenannte Elementarschadenversicherung.

„Es ist richtig, dafür zu sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine Pflichtversicherung verhindere aber keinen einzigen Schaden. „Damit Elementarschutz auch in 20 Jahren noch bezahlbar bleibt, brauchen wir deshalb gleichzeitig verbindliche Prävention und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen, wie sie der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht.“

Viele Wohngebäude nicht gegen Elementarschäden versichert

Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal Mitte Juli 2021 war nur ein Teil der massiven Schäden an Gebäuden durch Versicherungspolicen abgedeckt. Die Bundesregierung strebt deshalb bereits seit längerem eine Reform an. Bundesweit sind derzeit über 40 Prozent der Wohngebäude nicht gegen Überflutung und andere Elementarschäden versichert. 

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Bereits bestehende Gebäudeversicherungen sollen dem Vorhaben nach auf Elementarschäden erweitert werden können. Dieser Schutz soll nach einem Jahr automatisch greifen, wenn Eigentümer auf ein entsprechendes Angebot von Versicherungsunternehmen nicht reagieren.

© dpa-infocom, dpa:261021-930-870685/1


Von dpa
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