Pöbler und Störer in Gemeinderäten, Stadträten, Kreistagen und anderen kommunalen Gremien können in Zukunft empfindlich zur Kasse gebeten werden. Das hat der Bayerische Landtag beschlossen. Gegen Gremienmitglieder, die eine Sitzung erheblich stören, können Kommunen nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro festsetzen, im Wiederholungsfall sogar von bis zu 1.000 Euro.
Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung stimmten nicht nur CSU und Freie Wähler zu, sondern auch Grüne und SPD. Einzig die AfD votierte dagegen.
Zudem sollen Kommunen einfacher bestimmte Veranstaltungen in kommunalen öffentlichen Einrichtungen verhindern können: solche, „die, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind“. Bisher waren die Hürden dafür höher. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verwies auf den Schutz von Jüdinnen und Juden in Deutschland und die „historische Verantwortung“ Deutschlands.
Kritik kam von der AfD. Deren Landtagsabgeordneter Florian Köhler bezeichnete den Gesetzesentwurf als verfassungswidrig und warnte vor Willkür. Die Ordnungsgelder nannte er einen „Maulkorb für Ehrenamtliche“.
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